Aus der Sitzung der Oö. Landesregierung

In ihrer Sitzung am 27. Mai 2024 fasste die Oö. Landesregierung unter anderem folgende Beschlüsse:

Vormittagsbetreuung in Krabbelstuben wird ab Herbst beitragsfrei
In der Verordnung der Bildungsdirektion für Oberösterreich über die tarifmäßige Festsetzung des Elternbeitrags in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen (Elternbeitragsverordnung 2024) entfällt der bisher von den Rechtsträgern verpflichtend einzuhebende Elternbeitrag für die vormittägliche Bildung, Betreuung, Erziehung und Pflege in oö. Krabbelstuben für Kinder auch vor der Vollendung des 30. Lebensmonates. Der Besuch einer vorschulischen institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung wird damit für alle Kinder bis zum Schuleintritt bis 13:00 Uhr beitragsfrei. Dadurch sollen Familien finanziell entlastet werden und insbesondere junge Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt werden. Keine Änderung gibt es bei den unterschiedlichen Tarifmodellen (Tarif für einen nachmittäglichen Besuch an zwei, drei oder fünf Tagen), sowie an der sozialen Staffelung (Berechnung nach Einkommen der Familie). Darüber hinaus wurde die vorliegende Verordnung gegenüber der Elternbeitragsverordnung 2023 neu strukturiert und für eine bessere Leserlichkeit und Verständlichkeit gesorgt.

Unterstützung für Familien: OÖ Schüler/innen-Nachhilfe
Im Jahr 2022 wurde seitens des Landes Oberösterreich ein Fördertopf für außerschulischen Nachhilfeunterricht eingerichtet. Mit dieser Förderoffensive sollen Kinder im Pflichtschulalter – vor allem aus bildungsfernen und einkommensschwachen Familien, die sich bezahlte Nachhilfe kaum bzw. nicht leisten können – eine adäquate Unterstützung erhalten. Nachdem diese Förderung mit 31. Mai 2024 ausläuft, der Bedarf allerdings nach wie vor gegeben ist, wird nach Beschluss in dieser Sitzung diese familienfördernde Maßnahme vorerst auf weitere vier Jahre verlängert.

Nahversorgungsförderung
Lebendige Gemeinden schaffen Lebensqualität und zwar genau dort, wo die Menschen zu Hause sind. Deshalb unterstützt das Wirtschaftsressort des Landes Oberösterreich Unternehmen, die die Nahversorgung sichern und damit einen wertvollen Beitrag für das Gemeinwohl leisten. Mit dem Nahversorgungsprogramm des Landes OÖ sollen Investitionen von Betrieben gefördert werden, die zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Nahversorgungssituation für die oberösterreichische Bevölkerung, vor allem mit Waren des täglichen Bedarfs, beitragen. Die Fördermaßnahmen erstrecken sich auf die Schwerpunktbranchen der Nahversorgung und zwar Lebensmittelhandel mit Vollsortiment, Fleischer, Bäcker sowie Gastronomie und/oder Konditorei. Im Rahmen dieses Programms wurden für ein Projekt in Schardenberg max. 29.017 Euro bereitgestellt.

Energie Contracting – für mehr Energieeffizienz in Gemeinden und Unternehmen
„Energie-Contracting” ist ein innovatives Finanzierungs- und Betreibermodell, das vom Land OÖ gefördert wird und Gemeinden und Unternehmen in Oberösterreich kostengünstige Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz bzw. der Lichteffizienz ermöglicht. Das Programm ist damit ein wichtiger Impuls zur Umsetzung der Energiewende in Oberösterreich. Aktuell werden zwei entsprechende Projekte – in Vöcklabruck und in Mattighofen – mit jeweils einer ersten Rate und mit gesamt maximal 131.148 Euro gefördert.

Landesförderung für die Hauskrankenpflege
Die Städte mit eigenem Statut sowie die Sozialhilfeverbände in allen oö. Bezirken werden gemäß den Richtlinien zur Förderung professioneller sozialer Dienste in Oberösterreich mit knapp 10,7 Mio. Euro als ersten Teilbetrag im heurigen Jahr zu den ungedeckten Kosten im Bereich der Hauskrankenpflege unterstützt.

Agrarumweltprogramm
Landesmittel in Höhe von bis zu 4,69 Mio. Euro gehen (als zweite Teilbeträge) für das vergangene Jahr an die AMA für das „Österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL)”. Dieses Programm zielt insbesondere darauf ab, den teilnehmenden Landwirt/innen die höheren Produktionskosten zu honorieren und die Ertragsverluste auszugleichen, die als Folgen der besonders umweltrelevanten Auflagen des ÖPUL gegeben sind. Weiters wird damit ein besonders wichtiger Beitrag zur Refundierung der steigenden gesellschaftlichen Nachfrage nach Umweltdienstleistungen geleistet.

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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