Umsetzung des Wohnbaupakets in Oberösterreich

Mit solchen und ähnlichen Überschriften wurde das Wohnbaupaket der Bundesregierung angekündigt. 86 Tage später wissen wir, dass es in vielen Bereichen bei Ankündigungen bleiben wird. Am 27. Februar 2024 traten der Bundeskanzler und der Vizekanzler vor die Öffentlichkeit und präsentierten ihre vermeintlichen Pläne. Vermeintliche Pläne deshalb, weil es zu diesem Zeitpunkt weder eine Abstimmung mit den Bundesländern gab noch irgendein Gesetz, eine Verordnung oder auch nur eine Richtlinie. Erst mehr als einen Monat nach der Präsentation kam es zu einer ersten Besprechung bezüglich der Umsetzung des Pakets. 

Das Vorgehen der Bundesregierung bei der Umsetzung des milliardenschweren Wohnbaupakets wird nicht den gewünschten Effekt haben, den man medial angekündigt hat. Die erste Konsequenz des Wohnbaupakets war tatsächlich Stillstand der Bauwirtschaft und Verunsicherung bei den Bürgerinnen und Bürgern. Die Bundesländer müssen nun Lösungen finden, um aus den Ankündigungen einen tatsächlichen Mehrwert für die Bevölkerung zu erarbeiten. Oberösterreich ist das erste Bundesland, welches konkrete Förderungen präsentieren kann. 

LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner.
(C) Land OÖ/Andreas Krenn

1. Hürden im mehrgeschossigen Wohnbau

Das Milliardenpaket für den mehrgeschossigen Wohnbau ist geteilt in 780 Millionen Euro für den Neubau und 220 Millionen Euro für die Sanierung. Letztere sind exklusiv für Gemeinnützige Wohnbauträger vorgesehen. Von den 220 Millionen Euro fließen – gerechnet an den von den Gemeinnützigen verwalteten Wohneinheiten – 38,5 Millionen Euro nach Oberösterreich. Momentan befindet man sich im Austausch mit den Gemeinnützigen Bauvereinigungen, wie das Geld des Bundes am Besten investiert wird, sodass am Ende auch die Mieterinnen und Mieter profitieren. 

Sanierung

 In diesem Zusammenhang ist eine Einordnung notwendig: Die Höhe des Gesamtbudgets der Wohnbauförderung in Oberösterreich beläuft sich dieses Jahr auf 320 Millionen Euro. Davon werden 61 Millionen Euro in die Sanierung von Wohneinheiten im mehrgeschossigen Wohnbau investiert. In den Jahren 2024, 2025 und 2026 erhält Oberösterreich jeweils 12,8 Millionen Euro. Das entspricht etwa 20 Prozent unseres Sanierungsbudgets. Daher hat Oberösterreich rund ein Fünftel mehr zur Verfügung als budgetiert. Diese Budgeterhöhung ist natürlich erfreulich, jedoch werden dadurch keineswegs merklich (noch) mehr Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert. Oberösterreich war in den letzten zehn Jahren acht Mal Sanierungsstaatsmeister, daher hat unser Bundesland schon mehrfach bewiesen, dass die eigenen Mittel zur Erreichung von hohen Sanierungszahlen ausreichend sind.

Mehrgeschossiger Miet- bzw. Mietkauf- und Eigentumswohnungsbau 

In diesem Bereich gestaltet sich die Situation schwierig. Der Anteil für Oberösterreich liegt hier – für die Jahre 2024, 2025 und 2026 – bei 130 Millionen Euro. Daher stellt der Bund Oberösterreich für diese drei Jahre 130 Millionen Euro für den Neubau im mehrgeschossigen Wohnbau zur Verfügung. Eine Summe, die sich eigentlich durchaus sehen lassen kann und in etwa einem Jahresbudget für diesen Bereich entspricht. Die Vorgaben des Bundes verunmöglichen es allerdings, diese Mittel abzuholen.

2. Eigenheimförderung – Neu

Positive Nachrichten gibt es bei der Eigenheimförderung. Auch hier wäre ursprünglich die bereits ausführlich kritisierte Zusätzlichkeit schlagend geworden. Glücklicherweise wurde diese vom Bundesgesetzgeber hier wieder abgeschafft. 

Trotz der schwierigen Ausgangslage wurde eine gemeinsame Lösung gefunden. Mit der entsprechenden Verordnung sollen sämtliche Häuslbauer, die gleichzeitig förderbare Personen im Sinne des WFG sind, künftig die Möglichkeit haben, ein 35- jähriges Darlehen bei der HYPO Oberösterreich mit einem 20-jährigen Fixzinssatz von 1,5 Prozent in Anspruch zu nehmen. Die Darlehenshöhen bleiben im Vergleich zur bestehenden Förderung unverändert. Damit bietet Oberösterreich als erstes Bundesland österreichweit die neue Förderung an und fixiert den Zinssatz nicht nur – wie es die Bundesregierung vorgesehen hätte bis zum nächsten Finanzausgleich – sondern für die gesamte Fixzinsdarlehenslaufzeit. Das neue Fördermodell wird dem Bund maximal 4,8 Millionen Euro kosten. Das Land Oberösterreich hingegen wird dafür im Gegenzug bis zu 23 Millionen ausgeben. 

Neu ist auch, dass in den Genuss dieser Förderung nicht nur Häuslbauer im klassischen Sinne kommen, sondern auch jene Mitbürger, die sich dafür entscheiden, eine bestehende Substanz abzubrechen und ein Einfamilienhaus neu errichten. Damit tragen wir auch dem Kampf gegen den zunehmenden Flächenverbrauch Rechnung und unterstützen auch jene, die sich einer baufälligen Substanz entledigen und ihr Einfamilienhaus auf einer bereits versiegelten Fläche errichten.

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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