Insolvenz der FTI: AK Oberösterreich informiert über Rechte von Kunden und Mitarbeitern

FTI, Europas drittgrößter Reisekonzern, ist in die Pleite gerutscht. In Österreich hat der Konzern eine Zweigniederlassung in Linz und ist mit rund 70 Mitarbeiter:innen vertreten. Noch nicht begonnene Reisen werden voraussichtlich ab Dienstag, 4. Juni, nicht mehr oder nur teilweise durchgeführt werden können. Die Arbeiterkammer Oberösterreich informiert über die Rechte der Mitarbeiter:innen und Konsument:innen – auch laufend auf ihrer Website.

Welche Veranstalter sind von der Insolvenz betroffen?

Generell betroffen sind alle bei dem Reiseanbieter FTI Touristik GmbH gebuchten Leistungen. Dies beinhaltet die Marken FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden, die Marke 5vorFlug in Deutschland, die BigXtra GmbH, sowie die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI und Cars and Camper. Die genannten Veranstalter haben den Verkauf von Reisen bereits eingestellt.

Wie ist die Situation bei bevorstehenden Reisen?

Laut FTI werden alle Pauschalreisen, die über die Veranstalter FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht wurden (und teilweise bzw. auch vollständig beglichen sind) storniert. Die AK-Konsumentenschützer:innen empfehlen, umgehend mit dem Reisebüro bzw. der Plattform, auf dem die Reise gebucht wurde, Kontakt aufzunehmen.

Gibt es eine Absicherung und wie sieht sie aus?

Reiseveranstalter müssen für den Konkursfall vorsorgen: Alle Zahlungen der Konsument:innen auf eine gebuchte Reise sind abzusichern. Auch die Rückreise vom Urlaubsort muss garantiert sein, wenn der Reiseveranstalter in finanzielle Schwierigkeiten gerät und Konkurs anmelden muss. Abhängig, mit welcher Firma der Reisevertrag abgeschlossen wurde, ist eine Absicherung über den Deutschen Reisesicherungsfonds oder einer Kundengeldabsicherung vorhanden. Es sind jedoch nur Pauschalreisen abgesichert.

Wie ist bei einer Reisebuchung bei FTI Österreich bzw. einer Österreichischen Tochterfirma vorzugehen?

Bei Buchungen bei FTI Österreich besteht nach vorliegenden Informationen eine Insolvenzabsicherung bei der Swiss Re International SE Niederlassung Deutschland, Arabellastraße 30, 81925 München, www.swissre.com .

Was geschieht bei einer Reisebuchung bei FTI Deutschland bzw. einer Deutschen Tochterfirma?

Grundsätzlich besteht seit wenigen Jahren ein umfassender Schutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds. Meldet ein deutscher Reiseanbieter seine Zahlungsunfähigkeit an, muss dieser dafür sorgen, dass geleistete Zahlungen erstattet werden und gegebenenfalls auch die sichere Rückreise organisieren.

Kontaktmöglichkeiten: Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH, www.drsf.reise, kontakt@drsf.reise. Urlauber:innen, die sich derzeit an ihrem Urlaubsort befinden, können folgende Notfallnummer kontaktieren: +49 (0) 89 710 45 14 98

Wo greift der gesetzliche Absicherungsschutz nicht?

Wenn Kund:innen nur einen Mietwagen, Wohnmobil oder ein Hotel gebucht haben, greift kein gesetzlicher Absicherungsschutz! Kann die Leistung nicht mehr erbracht werden und wurde bereits ein Teil bzw. alles beglichen, so können solche Ansprüche nur im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Haben Kund:innen zum Beispiel auf den Webseiten www.fti.de, www.fti.at, www.fti.ch, www.5vorflug.de oder www.sonnenklar.tv eine Reise bei einem nicht zur FTI-Group gehörenden Reiseveranstalter gebucht, so sind diese nicht von der Insolvenz betroffen. Die AK-Konsumentenschützer:innen empfehlen, zeitnah mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufzunehmen.

Wie ist die Situation bei bereits angetretenen Reisen?

Sitzen Reisende am Urlaubsort fest, empfehlen die AK-Konsumentenschützer:innen sofort mit Ihrem Reisebüro bzw. über die Notfallnummer Kontakt mit dem Abwickler Kontakt aufzunehmen.

Wie sollen sich betroffene Mitarbeiter:innen verhalten?

Für die betroffenen Beschäftigten ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und nicht überstürzt das Arbeitsverhältnis zu lösen. Dadurch könnten Ansprüche verloren gehen. Sollte dennoch jemand sein Arbeitsverhältnis früher beenden wollen, raten die Expert:innen der AK dringend, sich vorher beraten zu lassen, damit keine Ansprüche verloren gehen.

Arbeiterkammer Oberösterreich steht beratend zur Seite

Konsumentinnen und Konsumenten können sich über die aktuelle Situation auf der Webseite der AK Oberösterreich informieren. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden sich mit Fragen an die Arbeitsrechtsexpert:innen der AK Oberösterreich unter Telefon +43 (0) 50 6906-2364 bzw. insolvenzrecht@akooe.at.

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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