Geflügelpest – Aufhebung der Risiko-Gebiete

Aufgrund der weiterhin sehr geringen Anzahl an festgestellten Infektionen bei Wildvögeln ist davon auszugehen, dass saisonbedingt weiterhin keine hochgradige Gefahr für die Ansteckung von Hausgeflügel mit Geflügelpest (aviäre Influenza, “Vogelgrippe”) besteht.

Risikogebiete aufgehoben
Dementsprechend wurden die im April bereits herabgestuften Risikogebiete nunmehr aufgehoben, es bestehen bezüglich Vogelgrippe keine verpflichtenden Maßnahmen mehr für Geflügelhalter:innen.

Biosicherheitsmaßnahmen zur Risikominimierung weiterhin empfohlen
Die Einhaltung grundsätzlicher Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen (wie z.B. Kleidungs- und Schuhwechsel, Händedesinfektion, sichere Lagerung von Futter, keine Tränkung mit Oberflächenwasser, getrennte Haltung von Wasser- und anderem Geflügel etc.) ist generell empfohlen, da diese wesentlich dazu beitragen, das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Besonders wichtig ist es, den Kontakt von Hausgeflügel mit Wildvögeln zu verhindern, da der Erreger das ganze Jahr über in der Wildvogelpopulation vorhanden ist.

Meldung von Verdachtsfällen
Es ist weiterhin jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.

Die verpflichtende Meldung von tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögeln und Greifvögeln bei der örtlich zuständigen Veterinärbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) ist ebenfalls wichtig für die Früherkennung.

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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