Land OÖ fördert RMOÖ mit 2,2 Mio. Euro jährlich; LRH empfiehlt strukturelle Reformen

Die Regionalmanagement Oberösterreich GmbH (RMOÖ) ist die Regionalentwicklungsagentur des Landes OÖ. Sie ist Schnittstelle des Landes zu den Gemeinden und Regionen mit einem breiten Tätigkeitsfeld. Für eine 2017 angestoßene Neustrukturierung fand sich kein politischer Konsens. Das Land sollte diesbezüglich ein übergreifendes Projekt in die Wege leiten. Außerdem empfiehlt der LRH eine Überprüfung des Oö. Raumordnungsgesetzes 1994 sowie der Rolle der Regionalverbände. Wichtig wäre es zudem, dass die RMOÖ messbare und aussagekräftige Ziele festlegt. Positiv bewertet der LRH die Nutzung von Synergien bei der internen Organisation sowie die zentralisierte Abwicklung der Förderungen im Land.

Die RMOÖ ist eine 100 Prozent-Tochter der Business Upper Austria GmbH, an der das Land OÖ indirekt mit 65 Prozent beteiligt ist. Das Land OÖ finanziert die RMOÖ mit rund 2,2 Mio. Euro jährlich, das sind rd. 93 Prozent der Gesamtfinanzierung. „Das Tätigkeitsfeld der RMOÖ bei der Unterstützung der Umsetzung von Förderprogrammen von Land, Bund und EU ist äußerst vielfältig und heterogen”, erörtert LRH-Direktor Rudolf Hoscher. Die RMOÖ ist in vier Fachbereichen organisiert und betreibt sechs regionale Geschäftsstellen. Sie beschäftigt insgesamt 38 Mitarbeiter:innen.

2017 erarbeitete die Abteilung Raumordnung im Auftrag des für Raumordnung zuständigen Mitglieds der Landesregierung einen Reformvorschlag, der eine Bündelung der Tätigkeiten der Regionalentwicklung vorsah. Der Vorschlag bezog auch die Strukturen für ländliche Entwicklung (Leader) und die Modellregionen im Bereich Klima und Energie mit ein. Da der politische Konsens fehlte, erfolgte keine Umsetzung. „Die damals bereits aufgezeigte Stoßrichtung, nämlich Strukturen zusammenzuführen und Synergien zu heben, erachten wir als sinnvoll; das Land sollte daher ein ressortübergreifendes Projekt zur besseren Kooperation im Bereich der Regionalentwicklung anstoßen”, sagt der LRH-Direktor.

Als wichtig sieht der LRH auch die Überprüfung des Oö. Raumordnungsgesetzes 1994 an. Darin ist die Möglichkeit zur Bildung von Regionalverbänden vorgesehen. Da die Oö. Landesregierung keine Regionen abgegrenzt hat, finden die zugehörigen Gesetzesbestimmungen keine Anwendung. „Hier sollte das Land OÖ nachbessern und die im Raumordnungsgesetz vorgesehene Rolle der Regionalverbände überprüfen”, führt Hoscher aus.

Der LRH regt in seiner Prüfung auch an, bei der Steuerung der RMOÖ durch das Land OÖ mehr Augenmerk auf Wirkungsorientierung zu legen. „Die Beteiligungsrichtlinien des Landes OÖ sehen vor, dass Abteilungen, Zielvereinbarungen mit ihren Beteiligungsunternehmen abschließen”, erklärt der LRH-Direktor. Die RMOÖ formuliert in ihren Arbeitsprogrammen zwar Ziele für ihre Fachbereiche, diese sind aber wenig aussagekräftig. Um die Ergebnisse ihrer Tätigkeiten besser messbar zu machen, sollte die RMOÖ ihre Ziele überarbeiten und Wirkungsindikatoren festlegen.

„Positiv sehen wir, dass die Abteilung Raumordnung die rechnerische Prüfung der Förderungen, die zuvor auf drei Abteilungen verteilt war, seit 2022 wahrnimmt”, sagt Hoscher. Die fachliche Überprüfung verblieb bei den zuständigen Abteilungen. Weiters hebt der LRH die Nutzung von Synergien bei der internen Organisation der RMOÖ positiv hervor. Sie kooperiert bei der IT‑Betreuung und in weiteren Bereichen, wie Aus- und Fortbildung oder Beschaffung, mit der Business Upper Austria GmbH. 

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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