Frauenpensionen durch neue Berechnung fair aufwerten: AK und WIFO zeigen, wie das gehen kann

In Österreich klafft eine deutliche Lücke zwischen den Pensionen von Frauen und Männern. Dieser strukturellen Benachteiligung von Frauen kann mit einer faireren Pensionsberechnung entgegengewirkt werden. Das zeigt eine Studie des WIFO im Auftrag der AK Oberösterreich erstmals ganz deutlich. „Wir zeigen als Arbeiterkammer einen klaren Weg auf, wie Frauenpensionen verbessert werden können. Jetzt liegt es nur mehr am politischen Willen der nächsten Regierung“, so AK-Präsident Andreas Stangl.

Frauen bekommen in Österreich viel niedrigere Pensionen als Männer. Der Gender Pension Gap, also der Unterschied zwischen Frauen- und Männerpensionen, beträgt etwa 40 Prozent in Österreich. In Oberösterreich liegt er sogar noch höher, bei 45,4 Prozent. Die Gründe dafür liegen in typisch weiblichen Erwerbslaufbahnen: Elternkarenz, längere Teilzeitphasen, Zeiten von Arbeitslosigkeit und niedrigere Einkommen. Gemeinsam mit dem WIFO hat die AK Oberösterreich daher in einer Studie erstmals gezeigt, wie man die Pensionsberechnung fairer gestalten kann, um diese strukturelle Benachteiligung von Frauen zu kompensieren.

Dabei wurden drei Szenarien untersucht: die Höherbewertung von Kindererziehungszeiten, die Höherbewertung von Zeiten der Arbeitslosigkeit und die Einführung eines sogenannten Gender-Pay-Gap-Faktors, der die niedrigeren Einkommen von Frauen aufwerten soll.

Höhere Pensionen für Frauen

Alle drei Szenarien zeigen vor allem für Frauen, Verbesserungen. Werden Kindererziehungszeiten höher bewertet, steigt die durchschnittliche Bruttopension von Frauen (1.313 Euro) um 101 Euro. Bei Einführung eines Gender-Pay-Gap-Faktors bekommen Frauen durchschnittlich sogar um 129 Euro mehr pro Monat. Die geringsten Auswirkungen, ein Plus von monatlich 18 Euro, hat die Höherbewertung von Arbeitslosenzeiten. In allen drei Fällen verringert sich der Gender Pension Gap.

Haushaltseinkommen steigen

Die Änderungen in der Pensionsberechnung bringen direkte Verbesserungen für hunderttausende Menschen, gleichzeitig haben sie auch positive Effekte auf indirekt Betroffene, da von einem steigenden Haushaltseinkommen auch weitere, in einem Haushalt lebende Personen, profitieren.

Finanzierung machbar und mit nachhaltigen Effekten

Der jährliche Mehraufwand für die vorgeschlagenen Pensionsreformen liegt zwischen 25 Millionen und 95 Millionen Euro und ist damit überschaubar, vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass so viele Menschen davon profitieren würden.

AK-Präsident Andreas Stangl zeigt sich überzeugt: „Unsere Vorschläge würden Verbesserungen für hunderttausende Menschen bringen. Es hängt vom politischen Willen ab, ob die zukünftige Regierung bereit ist, Frauenpensionen nachhaltig zu erhöhen.“

Forderungen der Arbeiterkammer Oberösterreich

Ausbau sozialer Dienstleistungen:

  • Ausbau vollzeittauglicher, ganzjähriger Kinderbetreuungsplätze mit verbindlichen Qualitätsstandards
  • Rechtsanspruch auf einen Kinderbildungs- und -betreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag.
  • Ausbau der professionellen Dienste in der Pflege inkl. Rechtsanspruch, sowie Ausbau kostenloser Kurzzeitpflege, Tageszentren und Entlastungsdienste. 

Verbesserungen im Pensionssystem:

  • Anheben der Kindererziehungs- und Pflegekarenzzeiten für die Teilpflichtversicherung am Pensionskonto auf die Höhe des Medianeinkommens aller Vollzeitbeschäftigten.
  • Eine Höherbewertung von Zeiten der Arbeitslosigkeit am Pensionskonto.
  • Die nächste Regierung sollte bei den Pensionsberechnungen einen Aufwertungsfaktor einführen, durch den die Benachteiligung von Frauen in der Arbeitswelt nicht in die Pension übertragen wird. Die Einführung eines Aufwertungsfaktors, der die individuellen jährlichen Beitragsgrundlagen der Frauen um den Gender Pay Gap gegenüber der jährlichen Durchschnittsbeitragsgrundlage der Männer erhöht, würde – wie die WIFO-Studie bestätigt – den Gender Pension Gap deutlich reduzieren.

Beseitigung aller geschlechtsspezifischen Ungleichheiten am Arbeitsmarkt:

  • Gleicher Lohn/Gehalt für gleich(wertig)e Arbeit
  • Ein kollektivvertraglicher Mindestlohn von 2.000 Euro brutto bei Vollzeit
  • Recht auf Vollzeitbeschäftigung
  • Echte Einkommenstransparenz

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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