Die Guthaben auf dem Pensionskonto sind wertgesichert. Allerdings erfolgt die Anpassung zwei Jahre zeitverzögert. Das führt dazu, dass die guten Lohn- und Gehaltsentwicklungen jenen Personen nicht zugutekommen, die ihre Pension 2025 antreten. Auf Druck von AK, ÖGB und Gewerkschaften hat die Bundesregierung nun eine Schutzklausel für 2025 beschlossen. Sie bietet zwar den meisten Menschen Schutz vor den negativen Auswirkungen der hohen Inflation am Pensionskonto. Jedoch: „Bei der Schutzklausel sind noch wichtige Verbesserungen bei der Korridorpension notwendig“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Gesamt sind im Jahr 2025 bis zu 15.000 Personen betroffen.
Die soeben beschlossene Neuregelung ist eine Fortschreibung der bekannten Fehler. Wieder wurde der Personenkreis nicht umfassend geregelt und einzelne Gruppen ausgenommen. Konkret sind das Bezieherinnen und Bezieher einer Korridorpension ohne vorangehende Arbeitslosigkeit. Auch sie haben das gleiche Recht auf eine Schutzklausel wie alle anderen. Hier geht es um die Abgeltung der erhöhten Inflation und darum, drohende Verluste zu minimieren. „Klar ist, dass jene Beschäftigten, die ohne Schutzklausel auskommen müssen, keinen erhöhten Anreiz haben, später in Pension zu gehen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl (Beitragsbild).
Großen Handlungsbedarf gibt es auch bei der Aliquotierung der Pensionen. Sie trifft dann zu, wenn der Pensionsantritt später im Jahr erfolgt. Mit dem aktuellen Beschluss wurde die Aliquotierung zwar für das Jahr 2026 ausgesetzt, gleichzeitig aber betont, dass ab 2027 diese wieder gelten solle. „Diese ungerechte Regelung muss dauerhaft gestrichen werden“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl