Ausschuss der ständigen Vertreter stimmt für geringeren Schutz / Wichtiger Erfolg für Salzburgs hartnäckige Initiative
Salzburger Landeskorrespondenz, 25. September 2024
(LK) Heute, Mittwoch, hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU einem Antrag auf Herabstufung des Wolfs-Schutzstatus für die Berner Konvention zugestimmt. Das würde den Regionen deutlich mehr Handlungsspielraum beim Wolfsmanagement ermöglichen. Die Aussichten sind sehr gut, dass morgen, Donnerstag, dieser Punkt im „Rat Wettbewerb“ angenommen wird.
Bereits im Dezember 2023 schlug die EU-Kommission auf Basis einer Analyse zum Status des Wolfs vor, den Schutzstatus des Wolfs herabzustufen. Heute erfolgte der erste wichtige Schritt, nämlich die Abstimmung im Ausschuss der Ständigen Vertreter. Dieser bereitet die Arbeit für alle Tagungen des Rates vor und bemüht sich, auf seiner Ebene ein Einvernehmen zu erzielen.
Svazek: „Positives Signal.“
Für Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek ist das heutige Abstimmungsergebnis auf EU-Ebene „ein weiterer bedeutender Schritt in die richtige Richtung. Die Herabstufung des Wolfes von ‚streng geschützt‘ auf ‚geschützt‘ ist eine notwendige Maßnahme, um den Herausforderungen, die mit der Rückkehr des Wolfes in unsere Regionen verbunden sind, angemessen zu begegnen. Zum Schutz unserer Landwirtschaft, unserer Kultur, unseres Tourismus und letztlich auch unserer Sicherheit können wir Dank dieser Entscheidung weitere Maßnahmen ergreifen, um Konflikte zwischen Mensch und Tier zu minimieren.“
Wolfspopulationen in der EU wachsen
Eine im Herbst 2023 veröffentlichte Analyse zeigt, dass die Wolfspopulationen in den vergangenen zwei Jahrzehnten erheblich zugenommen haben und immer größere Gebiete besiedeln. Es gibt laut Experten in 23 EU-Mitgliedstaaten mehr als 20.000 Wölfe mit meist wachsenden Populationen und expandierenden Streifgebieten sowie Rudel mit Welpen.
Nächste Schritte
Bereits morgen, Donnerstag, soll die Senkung des Schutzstatus – die Aussichten dafür sind gut – im „Rat Wettbewerb“ beschlossen werden. „Am 4. Dezember 2024 folgt dann ein Treffen der Vertragsstaaten der Berner Konvention. Die EU-Kommission will bei diesem Treffen die Herabstufung beantragen. Eine Änderung der Berner Konvention ist die Voraussetzung dafür, dass die FFH-Richtlinie der EU angepasst wird und im Artenschutzrecht der Schutzstatus des Wolfs gesenkt werden kann“, betont Michaela Petz-Michez, Leiterin des Verbindungsbüros des Landes in Brüssel.
Schonzeit für Goldschakal verkürzt
Ebenfalls gibt es in Sachen Goldschakal Neuigkeiten in Salzburg, nachdem es einige Risse im Lungau gab. Bereits gestern wurde eine neue Schonzeiten-Verordnung in Begutachtung geschickt. Der Goldschakal soll dadurch künftig zwischen 1. Oktober und 15. März bejagt werden dürfen. „Dieser Zeitraum wurde gewählt, damit auf die Fortpflanzungs- und Aufzuchtphase Rücksicht genommen wird. So wird der günstige Erhaltungszustand der Wildart nicht gefährdet und dennoch die Landwirtschaft und die Lebensgrundlagen geschützt“, betont Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek. Die Begutachtungsfrist läuft bis zum 3. Oktober 2024.