50 Euro Unterstützung des Landes für Mindestpensionisten / Anträge bis 15. Dezember in der Gemeinde oder online möglich
Sie ist eine unbürokratische Unterstützung für Bezieher einer Mindestpension. Ab morgen Dienstag, 15. Oktober, kann die Weihnachtsbeihilfe des Landes in der Höhe von 50 Euro wieder in den Gemeinden oder online beantragt werden. Auch die Salzburger Seniorenorganisationen helfen bei der Antragstellung.
Die Unterstützung können alle beziehen, die Ausgleichszulagenzahlungen erhalten und denen nach Abzug der Wohnkosten weniger als 926 Euro an Einkommen bleibt. Für Ehepaare beziehungsweise Partnerschaften gilt eine Obergrenze von 1.392 Euro. Bis zum 15. Dezember kann man die Weihnachtsbeihilfe entweder bei der Wohnsitzgemeinde, per Post (Adresse: Sozialabteilung des Landes, Fischer-von-Erlach-Straße 47, 5020 Salzburg) oder online beantragen.
Pewny: „50 Euro machen Unterschied.“
Landesrat Christian Pewny sagt zur Weihnachtsbeihilfe: „Die Unterstützung macht für die Menschen, die die 50 Euro erhalten, einen Unterschied. Als Land können wir Mindestpensionisten den Heiligen Abend etwas verschönern. Die Förderung ist sehr niederschwellig. Jeder und jede, die einen Anspruch hat, erhält diese auch. Wenn jemand Probleme beim Ausfüllen des Antrages hat, so helfen Gemeinden oder auch Seniorenorganisationen.“ 2023 wurden rund 930 Salzburgerinnen und Salzburger mit der Weihnachtsbeihilfe unterstützt.
Unbürokratische Hilfe in Notlagen
Die Weihnachtsbeihilfe ist ein Teil der Salzburger Landeshilfe. Diese hilft Personen im Bundesland mit einer einmaligen finanziellen Unterstützung, wenn man sich in einer unverschuldeten Notlage befindet. Die Mittel für die Landeshilfe werden durch Spenden zur Verfügung gestellt. „Ich danke allen Salzburgerinnen und Salzburgern, die so eine unbürokratische Hilfe für Familien im Land ermöglichen“, sagt Landesrat Christian Pewny.