Fischotter-Verordnung der Oö. Landesregierung: Landesverwaltungsgericht Oberösterreich gibt Anträgen von Umweltorganisationen keine Folge

Im Jahr 2022 wurde von der Oö. Landesregierung die „Verordnung betreffend die vorübergehende Ausnahme von der Schonzeit für den Fischotter (Lutra lutra)“ (Oö. Fischotter-Verordnung) erlassen, mit welcher „unter streng überwachten Bedingungen“ „selektiv und in geringer Anzahl der Fang oder der Abschuss des ganzjährig geschonten Fischotters“ ermöglicht werden sollte.

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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