Im Jahr 2022 wurde von der Oö. Landesregierung die „Verordnung betreffend die vorübergehende Ausnahme von der Schonzeit für den Fischotter (Lutra lutra)“ (Oö. Fischotter-Verordnung) erlassen, mit welcher „unter streng überwachten Bedingungen“ „selektiv und in geringer Anzahl der Fang oder der Abschuss des ganzjährig geschonten Fischotters“ ermöglicht werden sollte.
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Dr. Rainer HilbrandMedieninhaber u. Geschäftsführer
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