Heizkostenzuschuss in Oberösterreich noch bis Ende November in der kalten Jahreszeit

Zum ersten Mal ist die Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss bereits im Oktober (nicht wie bisher mit dem Beginn des neuen Jahres) und somit zu Beginn der kalten Jahreszeit gestartet. Der 200 €-Zuschuss kann noch bis Ende November beantragt werden, 14.000 Haushalte wurden bereits mit knapp 3 Mio. Euro unterstützt. 

„In Oberösterreich halten wir zusammen und unterstützen jene, die Hilfe brauchen. Mit dem Landesheizkostenzuschuss leisten wir einen aktiven Beitrag und helfen einkommensschwächeren Familien und Haushalten in der kalten Jahreszeit”, so Landeshauptmann Thomas Stelzer.

„Auch in dieser Saison machen wir die Beantragung des Heizkostenzuschuss durch die digitale Antragsmöglichkeit so einfach wie möglich, damit die Hilfe wirklich bei allen ankommt, die sie brauchen. Bereits 14.000 Anträge wurden positiv erledigt, noch bis Ende November kann man den Zuschuss beantragen”, so Sozial-Landesrat Christian Dörfel.

Zum Einsatz kommt auch dieses Mal ein Online-Antragssystem, mit dem die eingegebenen Daten rasch gegengeprüft und bei Erfüllung der Voraussetzungen der Zuschuss automatisch ausbezahlt wird. Insgesamt wurden heuer bereits 14.155 Anträge auf Heizkostenzuschuss genehmigt und somit insgesamt 2,9 Mio. Euro ausbezahlt.

Das Team des OÖ Heizkostenzuschuss hat bereits 2.390 Bürgeranfragen zum Zuschuss beantwortet. Häufigste Ablehnungsgründe sind ein zu hohes Einkommen und das Nicht-Übereinstimmen des angegebenen Wohnsitzes mit dem Zentralen Melderegister (wird automatisch abgeglichen).

Info zur Beantragung
Bei der digitalen Beantragung muss lediglich das Online-Formular ausgefüllt werden, es sind keine Unterlagen notwendig. Die Abfrage von Haushaltseinkommen und Kontrolle der Wohnadresse sowie Anzahl der Personen im Haushalt erfolgt automatisch durch eine Verknüpfung mit der Transparenzdatenbank und dem Zentralen Melderegister.

1. Auszahlungshöhe: 200,-
2. Antragszeitraum: noch bis 30. November 2024 auf www.land-oberoesterreich.gv.at
3. Einkommensgrenzen (Jahresbruttoeinkommen 2023):
    Ein-Personen-Haushalt: 19.070,- Jahresbrutto
    Mehr-Personen-Haushalt: 26.940,- Jahresbrutto

Durch eine umfassende Härtefallregelung wird sichergestellt, dass jene Haushalte, die auf Grund des Einkommens 2024, nicht aber auf Grund des Einkommens 2023 bezugsberechtigt sind, den Zuschuss trotzdem erhalten.

Auch haben jene Bürger/innen, die den Antrag nicht digital beantragen können, die Möglichkeit, den Zuschuss mittels Unterstützung direkt beim Gemeindeamt zu beantragen.

Auch heuer unterstützt das Land Oberösterreich einkommensschwächere Haushalte mit einem 200 €-Zuschuss, so Landeshauptmann Stelzer und Landesrat Dörfel. Foto: Land OÖ/Max Mayrhofer

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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