Heute wurde die angekündigte Anpassung der Einkommensgrenzen an die Ausgleichszulagenrichtsätze für den Erhalt der Wohnbeihilfe beschlossen. Die Einkommensgrenze für den Bezug der vollen Wohnbeihilfe wird ab 1.1.2025 nunmehr bei einem Ein-Personen-Haushalt bei 1.351,40 Euro bzw. für einen Zwei-Personen-Haushalt bei 2.128,60 Euro liegen – damit steigt das zulässige Höchsteinkommen um 121 bzw. 185 Euro.
Mit dieser jährlichen Anpassung leistet das Wohnbauressort unter der Leitung von Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner einen wichtigen Beitrag, um die oberösterreichische Bevölkerung finanziell zu entlasten und den Wohnraum auch weiterhin leistbar zu halten.
„Laut einer aktuellen Statistik verzeichnet Oberösterreich aktuell sinkende Mietpreise und österreichweit den geringsten durchschnittlichen Preis pro Quadratmeter. Damit ist unser Bundesland wieder einmal Vorbild für ganz Österreich. Da die momentane Lage, insbesondere die finanzielle Situation durch die anhaltende Inflation, nicht einfach ist, haben wir uns darauf geeinigt, auch bei der Wohnbeihilfe die Einkommensgrenzen anzuheben. Insgesamt wurden dieses Jahr bereits 49.801.263,03 Euro an Wohnbeihilfe ausbezahlt, und 7020 Personen konnten den neuen Wohnbeihilfen-Pensionsbonus beziehen – diese Zahlen unterstreichen wie wichtig die Wohnbeihilfe als soziales Instrument ist”, so Dr. Haimbuchner.