Gesamtreform des mehrgeschossigen Wohnbaus in OÖ beschlossen

Mit heutigem Tag wurde die angekündigte Gesamtreform des mehrgeschossigen Wohnbaus in Oberösterreich beschlossen. Mit der Neugestaltung der OÖ Neubauförderungsverordnung und der Evaluierung des auslaufenden Fünf-Punkte-Plans hält die Oö. Landesregierung ihr Versprechen, den Eigenmittelanteil der Fördernehmerinnen und Fördernehmer zu reduzieren sowie die Verzinsung dieser Eigenmittel zu erhöhen. Gleichzeitig federt die Erhöhung des Förderdarlehens dieses Entgegenkommen ab, was sich stabilisierend auf die Mieten in Oberösterreich auswirkt.

 „Unser Ziel war von Anfang an, dass die Finanzierungsmieten stabil bleiben – es galt, einen Anstieg zu verhindern, weshalb auch die Regelung der 45-jährigen Laufzeit des Landesdarlehens und die Verzinsung von lediglich 0,5 bzw. einem Prozent aus dem Fünf-Punkte-Plan übernommen wurden. Diese Gesamtreform der Wohnbauverordnungen im Bereich des mehrgeschossigen Wohnbaus ist ein weiterer Schritt zur Beibehaltung von leistbarem, lebenswertem Wohnen für alle Generationen”, so Wohnbaureferent Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner.

Mit der ebenso beschlossenen Nachverdichtungsverordnung setzt die Abteilung Wohnbauförderung unter der Federführung von LH-Stv. Haimbuchner einen Meilenstein für die effizientere Nutzung vor allem des städtischen Raums sowie bereits versiegelter Flächen. Gefördert werden der nachträgliche Zu- bzw. Einbau von Wohnungen, Aufstockungen und Abbruch-Neubauten.

Der Eigenmitteleinsatz ist ebenso wie die Förderung als Ganzes analog zur Neubauförderungs-Verordnung geregelt: Die gewerblichen und gemeinnützigen Bauträger können künftig entscheiden, ob sie 11 Prozent, 15 Prozent oder 20 Prozent Eigenmittel einsetzen. Die Verzinsung dieser Eigenmittel liegt bei einem Eigenmitteleinsatz von 11 Prozent bei 2,2 Prozent, bei einem Eigenmitteleinsatz von 15 Prozent bei 2,4 Prozent und bei einem Eigenmitteleinsatz von 20 Prozent bei 2,6 Prozent. Damit besitzen die Bauträger hinsichtlich der Verzinsung der eingesetzten Eigenmittel mehr Flexibilität und einen größeren Spielraum als zuvor.

Konkret bedeutet das, dass das Land Oberösterreich bei ausgewählten Projekten nicht mehr mit Zuschüssen zu einem handelsüblichen Bankdarlehen arbeiten wird, sondern auch in diesem Bereich direkte Landesdarlehen einsetzt.

Beispiel aus der Praxis: Ein Bauträger errichtete im Bezirk Linz-Land in einem alten Gasthof mittels nachträglichem Zu- bzw. Einbau sowie Aufstockung 25 Mietwohnungen. Die gesamte Wohnfläche beträgt 1599,40 Quadratmeter. Die Baukosten betrugen 4.372.000 Euro. Durch die neue Förderung wäre die Miete bei einer durchschnittlichen 70 Quadratmeterwohnung um 4,15 Euro pro m² bzw. um 290,44 Euro für die gesamte Wohnung günstiger. Damit würde sich der Mieter einer 70 Quadratmeterwohnung in einem solchen Gebäude pro Jahr 3.485,28 Euro ersparen.

„Das hat für die Fördernehmer und vor allem auch die künftigen Mieterinnen und Mieter massive Vorteile. Früher war es üblich, dass wir in diesem Bereich mit Annuitäten- bzw. Tilgungszuschüssen gearbeitet haben. Nun werden wir auch hier künftig mit direkten Landesdarlehen agieren. Das hat den Vorteil, dass diese Art von Projekten wirtschaftlich wesentlich besser bzw. überhaupt darstellbar sind. Damit tragen wir dafür Sorge, dass der Flächenverbrauch eingedämmt wird und bestehende Substanzen, die bereits aufgeschlossen sind, noch besser genützt werden”, betont LH-Stv. Haimbuchner abschließend.

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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