Neue Grenzwerte: Ein Meilenstein für saubere Luft, Gesundheit und Klimaschutz 

Nur Fortführung des ambitionierten Klimaschutzkurses wird Strafzahlungen verhindern können

Mit der Inkraftsetzung der neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie am 10. Dezember beginnt eine neue Ära für den Schutz von Gesundheit und Umwelt in Europa. Die neue Richtlinie ist Teil des ambitionierten Grünen Deals der Europäischen Kommission und zielt darauf ab, die Schadstoffbelastung in der Luft weiter zu reduzieren. Dass Handlungsbedarf besteht, zeigen alarmierende Zahlen: Laut der EU-Umweltagentur sterben jährlich rund 240.000 Menschen in der Union frühzeitig an den Folgen von Feinstaubbelastung.

Die Grundlage der Reform sind Erkenntnisse der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die WHO warnt, dass selbst Luftverschmutzung unterhalb der bisherigen EU-Grenzwerte gravierende Gesundheitsschäden verursachen kann. Studien belegen, dass zwischen der Konzentration von Schadstoffen wie Feinstaub oder Stickoxiden und dem Risiko für HerzKreislauf- und Atemwegserkrankungen ein enger Zusammenhang besteht. 

Der Weg zu strengeren Grenzwerten war lang. Die Europäische Kommission legte bereits im Oktober 2022 einen Entwurf vor, der ambitioniertere Standards anvisierte. Es dauerte jedoch bis Februar 2024, bis sich Mitgliedstaaten, Europäisches Parlament und Kommission auf einen Kompromiss einigten. Am 20. November 2024 wurde die Richtlinie schließlich im Amtsblatt der EU veröffentlicht, und ab morgen sind die neuen Regeln verbindlich.

Umwelt-Landesrat Stefan Kaineder, Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und Klimastadträtin Eva Schobesberger.
(C) BMK/Cajetan Perwein

Maßnahmen und Chancen für Oberösterreich

• Ausbau erneuerbarer Energien und eine konsequente Wärmewende zur Reduktion von Emissionen im Hausbrand. 

• Förderung der Elektromobilität und verstärkte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zur Reduktion verkehrsbedingter Schadstoffe. 

• Nachhaltige Transformation der Industrie, um Emissionen weiter zu verringern und klimafreundlichere Technologien zu fördern.

Änderungen im Detail

Niedrigere und zusätzliche Grenz- und Zielwerte ab 1. Jänner 2030

Die niedrigeren und zusätzlichen Grenz- und Zielwerte gelten ab 1. Jänner 2030. Die größte Herausforderung für Oberösterreich ist aus jetziger Sicht, die neuen Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) und für Feinstaub PM2,5, und hier insbesondere den Grenzwert für den Jahresmittelwert, einzuhalten. Die höchsten Werte für Feinstaub PM2,5 treten im Ballungsraum Linz und Wels und an der Messstelle Enns-Kristein nahe der Autobahn A1 auf. Die Feinstaubkonzentrationen haben sich nach der Corona Pandemie auf einem Niveau von etwa 12 μg/m³ eingependelt und sinken langsam. 

Die Hauptverursacher für Feinstaub PM2,5 sind entsprechend der BundesländerSchadstoffinventur 1990 – 2022 mit 36 Prozent der Kleinverbrauch (= Hausbrand) und mit 26 Prozent die Industrie. Der Verkehr verursachte 19 Prozent der PM2,5 Emissionen in Oberösterreich.

Zeitlicher Ablauf

EU-Luftqualitätsrichtlinie 2024/2881 tritt mit 10. Dezember 2024 in Kraft Die überarbeitete EU-Luftqualitätsrichtlinie wurde am 14. Oktober 2024 im Umweltrat beschlossen und am 20. November 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die neue EU-Luftqualitätsrichtlinie wird am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung, also am 10. Dezember 2024 in Kraft treten. 

  • Immissionsschutzgesetz – Luft (IG-L) ist bis zum 10. Dezember 2026 zu überarbeiten

Die Mitgliedsstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die überarbeitete EULuftqualitätsrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Das Immissionsschutzgesetz – Luft (IG-L) ist daher bis zum 10. Dezember 2026 zu überarbeiten. Dazu wurden bereits technische Arbeitsgruppen, eine juristische Arbeitsgruppe und eine Arbeitsgruppe für die Modellierung von Luftschadstoffen gegründet, die vom BMK geleitet und vom UBA koordiniert werden. Als Leitungsgremium fungiert die Plattform Saubere Luft. Vertreterinnen und Vertreter aus Oberösterreich arbeiten in den Arbeitsgruppen und Gremien mit und bringen ihr Fachwissen ein.

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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