Pflegegesetz neu: Mehr Qualität, weniger Bürokratie

Entwurf ab heute in Begutachtung / Umfassendes Paket für betreute Personen sowie Mitarbeiter

Salzburger Landeskorrespondenz, 11. Dezember 2024

(HP)  Es ist wohl eines der größten Gesetzesvorhaben der Landesregierung für 2025. Das neue Salzburger Pflegegesetz ist ab heute in Begutachtung. Intensiv wurde in den vergangenen Monaten am Entwurf gearbeitet. Landesrat Christian Pewny sagt dazu: „Es ist ein umfassendes Paket, das wir heute vorlegen. Besonders wichtig ist mir, dass die Qualität der Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner noch stärker in den Mittelpunkt gerückt und die Bürokratie für die Pflegekräfte weniger wird.“

Seniorenwohnhäuser, Heimhilfen oder auch Tageszentrum. Das heute vorgelegte Pflegegesetz betrifft de facto den gesamten Sozialbereich im Bundesland. „Wir sind hier der älteren Generation, Menschen mit Beeinträchtigungen oder auch den vielen tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verantwortung. Daher war mir es wichtig, dass gemeinsam mit Expertinnen und Experten ein durchdachtes Gesetz vorgelegt werden kann“, betont Landesrat Christian Pewny. Die zentralen Eckpunkte des Entwurfes im Überblick:

  • Bewohner im Mittelpunkt: Auf die individuellen Bedürfnisse der Bewohner, etwa bei Verpflegung oder sozialen Veranstaltungen soll verstärkt eingegangen werden.
  • Weniger Bürokratie für Pflegekräfte: Ärztliche Verordnungen sollen in Zukunft auch mündlich erteilt werden können.
  • Kein fixer Pflegeschlüssel, der aufgrund von Krankenständen oder ähnlichem nicht gehalten werden kann. Das Land wird jedoch Empfehlungen für einen Personalschlüssel an die Träger geben.
  • Ausbildung Heimleiter: Leiter von Seniorenheimen sollen in Zukunft einen eigenen Kurs dafür absolvieren. Bis dato ist keine Qualifikation dafür vorgesehen.
  • Zeitgemäße Formulierungen: Begriffe, wie etwa „Pflegefälle“ sollen im neuen Gesetz gestrichen werden.

Die weiteren Schritte

Das neue Pflegegesetz ist heute in Begutachtung geschickt worden. Bis zum 8. Jänner 2025 können Stellungnahmen zum Entwurf eingebracht werden. Danach werden diese von den Expertinnen und Experten des Landes gesichtet. Derzeitiger Plan von Landesrat Christian Pewny ist es, dass das Gesetz im ersten Halbjahr 2025 in Kraft tritt.

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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