Da sie mit den Folgen einer demenziellen Erkrankung zu kämpfen hat, bezog eine 87-jährige Frau aus dem Bezirk Braunau Pflegegeld der Stufe 2. Da sich der Gesundheitszustand jedoch verschlechterte, wurde ein Antrag auf höheres Pflegegeld gestellt. Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) lehnte eine Erhöhung jedoch ab und setzte das Pflegegeld weiterhin auf Stufe 2 fest. Daraufhin wandte sich die Tochter an die AK, welche den Fall vor Gericht brachte. Mit Erfolg: Die PVA muss nun das angemessene Pflegegeld zahlen.
Die demenzielle Erkrankung der betagten Frau führte dazu, dass sie in vielen Bereichen auf fremde Hilfe angewiesen war. Eine Herausforderung sowohl für die Mitarbeiterinnen des 24-Stunden-Pflegedienstes, als auch für die Angehörigen. Da sich der Zustand der erkrankten Mutter verschlechterte, wurde ein Antrag auf höheres Pflegegeld gestellt. Umso härter traf die pflegebedürftige Mutter und die pflegende Tochter der Bescheid der PVA, der daraufhin ins Haus flatterte: Die Erhöhung wurde abgelehnt.
Die Tochter der Frau wandte sich schließlich an die Arbeiterkammer Oberösterreich, Bezirksstelle Braunau. Es war rasch klar, dass die gewährte Pflegestufe 2 weit unter dem tatsächlichen Pflegeaufwand lag. Daher klagte die AK gegen den negativen Bescheid.
Die erkrankte Frau ist aufgrund ihrer Demenz kaum in der Lage, Alltagstätigkeiten ohne Hilfe durchzuführen. Ihre im Ort lebende Tochter kauft ein, richtet die Medikamente und sorgt gemeinsam mit der Pflegefachkraft für Ordnung im Haus. Die betagte Frau bedarf der dauernden Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde ein medizinisches Gutachten erstellt, in dem auch auf die demenzielle Erkrankung Rücksicht genommen wurde. Demnach beträgt der Pflegebedarf mehr als 180 Stunden pro Monat. Zusätzlich ergibt sich ein Erschwerniszuschlag von 45 Stunden pro Monat.
Die AK beantragte die dem tatsächlichen Pflegeaufwand entsprechende Pflegestufe. Mit Erfolg: Das Arbeits- und Sozialgericht Ried sprach der Frau Pflegestufe 5 zu. Der Einsatz der Arbeiterkammer hatte sich gelohnt.
„Wenn Bescheide dem Gesundheitszustand und dem Pflegebedarf der Betroffenen nicht gerecht werden, können sich unsere Mitglieder und ihre Angehörigen auf die rechtliche Unterstützung der AK verlassen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.