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Neues Salzburger Glücksspielautomatengesetz in Begutachtung

„Wir nehmen den kriminellen Betreibern die Existenzgrundlage und schaffen gleichzeitig einen gesetzlichen Rahmen, um die Bevölkerung besser vor Spielsucht zu schützen“, bringt Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek das Ziel des neuen Glückspielgesetzes auf den Punkt. In Zukunft soll es 472 Glückspielautomaten im Bundesland geben, die auf drei Konzessionswerber aufgeteilt werden.

Aktuell ist das kleine Glückspiel in Salzburg verboten, dazu zählen Spielautomaten außerhalb von Casinos. Kontrollen und damit verbundene Sanktionen reichen zur Bekämpfung der Spielerbanden nicht aus, beschlagnahmte Automaten werden oft unmittelbar ersetzt. „Weder Illegalität noch Spielsucht wird man gänzlich verhindern können. Mit einer klaren Regulierung, die auf festen Beinen des Landesgesetzes steht, haben wir aber die Herausforderungen weitaus besser im Griff“, ist Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek von der Legalisierung überzeugt und verweist gleichzeitig auf den Erfolg solch eines Gesetzes in Oberösterreich.

Spielerschutz steht im Vordergrund

Das grundlegende Problem ist, dass sich illegale Betreiber nicht um den Spielerschutz bemühen. „Es ist ihnen defacto egal, ob sich jemand verschuldet, süchtig wird und davon ganze Familien in den wirtschaftlichen und sozialen Ruin getrieben werden“, so Svazek und fügt hinzu: „Mit dem neuen Gesetz ermöglichen wir das kleine Glückspiel in einem sozialverträglichen Rahmen und ermöglichen ein Angebot, um den Spielerschutz bestmöglich zu gewährleisten.“ Zudem wird laut Svazek damit auch Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ein Riegel vorgeschoben.

Hohe Dunkelziffer bei Spielsucht

Ein wesentliches Ziel des neuen Gesetzes ist der Schutz der Spieler vor Spielsucht. „Auch wenn der aktuelle Suchtbericht des Landes hierzu Zahlen liefert, die Dunkelziffer ist laut Experten um ein Vielfaches höher. Spielsüchtige gehen weniger häufig zum Arzt als Personen mit anderen Süchten und werden daher auch seltener an Beratungsstellen weitervermittelt. Das macht das Glücksspiel zu einer unsichtbaren Sucht“, erklärt Soziallandesrat Christian Pewny. Daher sei es wichtig „schon im Gesetz klare Regeln hinsichtlich der Beobachtung und Dokumentation von Suchtverhalten und verpflichtende Maßnahmen, um dagegenzuwirken, festzuhalten“, so Pewny.

Die wichtigsten Punkte des geplanten Gesetzes

  • Maximal 472 Glücksspielautomaten in von der Landesregierung genehmigten Automatensalons und mit von der Landesregierung zugelassenen Glücksspielautomaten
  • Land erteilt dafür drei Konzessionen an Kapitalgesellschaften mit Aufsichtsrat, die unter anderem ihren Sitz in Österreich, in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem EWR-Vertragsstaat haben müssen
  • Klar geregelte Abstände zwischen Automatensaloons untereinander aber auch zu Schulen, Spielplätzen, Beratungsstellen für Suchterkrankungen oder Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice
  • Keine Glückspielautomaten in Gasthäusern oder Tankstellen
  • Eng definierte Sorgfaltspflichten der Betreiber gegenüber Spielkunden
  • Verhinderung der Durchführung von Ausspielungen mit Glücksspielautomaten zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Begutachtungsfrist bis 13. März

Das neue Salzburger Glücksspielautomatengesetz wurde heute in Begutachtung geschickt. Bis zum 13. März 2025 können Stellungnahmen zum Entwurf eingebracht werden. Danach werden diese von den Expertinnen und Experten des Landes gesichtet. Derzeitiger Plan von Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek ist es, dass das Gesetz 2026 in Kraft tritt.

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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