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Photovoltaikförderung in Salzburg auf neue Beine gestellt

Eigenverbrauch im Vordergrund / Speicherförderung neu eingeführt / Einfache Antragstellung nach Errichtung der Anlage

Salzburger Landeskorrespondenz, 31. Jänner 2025

(LK)  Die Steigerung des Eigenverbauchs und die Senkung der Stromkosten für private Haushalte steht im Vordergrund bei der neu konzipierten Photovoltaikförderung des Landes Salzburg. Ab 1. Februar 2025 gibt es für Anlagen ab fünf Kilowatt Peak 1.000 Euro Förderung. Neu ist die zusätzliche Speicherförderung von 1.000 Euro für Akkus ab fünf Kilowatt Speicherkapazität. Deutlich vereinfacht wurde die Antragstellung.

Weg vom Einspeisen des überschüssigen Photovoltaik-Stroms zu vergleichsweise geringen Erträgen, hin zu einem höheren Anteil an selbst im Haushalt verbrauchter Energie vom eigenen Dach. Das ist das Ziel der neuen PV-Förderung für private Haushalte im Bundesland Salzburg. „Damit senkt man nicht nur die Stromkosten, sondern leistet auch einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und macht sich unabhängiger von steigenden Energiepreisen“, so Energie-Landesrat Josef Schwaiger.

Schwaiger: „Anlagen für den Eigenbedarf“

„Die Förderungen von Bund und Land in der Vergangenheit haben zu groß dimensionierten PV-Flächen geführt. Die Überproduktion wurde zu geringen Preisen eingespeist. Zu große Anlagen sind weder wirtschaftlich, noch verbessern sie den Eigenverbrauch und belasten vor allem die Netze für einige wenige Stunden. Die neue Förderung, die auch auf PV-Speicher ausgerichtet ist, hat zum Ziel die Anschaffungskosten zu senken, den Eigenverbrauchsanteil im eigenen Haushalt zu steigern und schafft einen wirkungsvollen Lenkungseffekt“, betont Josef Schwaiger.

Pauschale Fördersätze

Die neue Photovoltaikförderung umfasst eine pauschale Unterstützung von 1.000 Euro ab einer Leistung von fünf Kilowatt Peak je Anlage. Bei zusätzlicher Errichtung oder Nachrüstung eines Stromspeichers ab einer Bruttospeicherkapazität von fünf Kilowattstunden werden zusätzlich 1.000 Euro an Förderung gewährt. „Die Förderhöhen sind auf ein vernünftiges und auf den durchschnittlichen Eigenverbrauch ausgerichtetes Maß festgesetzt“, betont Landesrat Schwaiger.

Antragstellung deutlich vereinfacht

Nicht mehr sechs Schritte, sondern nur noch einer ist bei der Antragsstellung notwendig. Innerhalb von sechs Monaten nach der fachgerechten Fertigstellung der Photovoltaikanlage kann die Förderung auf der Homepage des Landes online mit beigelegter Rechnung beantragt werden. Angenommen werden für die neue Förderung alle Rechnungen die ab dem 1. Februar 2025 gestellt werden. Zu den alten Förderbedingungen können PV-Anlagen können noch bis zum 15. Februar bestellt werden, wenn sie bis zum 31. Juli 2025 abgerechnet werden.

(c)Land Salzburg / Franz Neumayr

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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