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Antrag auf höheres Pflegegeld wurde abgelehnt: AK klagte erfolgreich gegen Bescheid

Eine hochbetagte Frau aus Traun bezog Pflegegeld der Stufe 2. Weil sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert hatte, wurde ein Antrag auf eine höhere Pflegestufe gestellt. Dieser wurde von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) abgelehnt. Die AK klagte gegen den ablehnenden Bescheid – mit Erfolg.

Die hochbetagte Frau aus Traun hatte schon seit längerem Pflegegeld der Stufe 2 bezogen, als sich ihr Allgemeinzustand drastisch verschlechterte. Insbesondere die immer stärker werdende Demenz und die zunehmend schlechter werdende körperliche Gesundheit sorgten für einen deutlich höheren Pflegebedarf. Darum stellte sie einen Antrag auf Erhöhung des bislang gewährten Pflegegeldes.

Dieser Antrag wurde von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) abgelehnt – mit der Begründung, der Pflegebedarf für Körperpflege, Zubereitung und Eingabe von Mahlzeiten, Einnahme von Medikamenten und Mobilitätshilfe rechtfertige keine Erhöhung der Pflegestufe.

Die AK klagte gegen den Bescheid und bekam Recht. Das Arbeits- und Sozialgericht sprach der Frau auf Basis eines Gutachtens Pflegegeld der Stufe 4 zu.

„Wenn Bescheide dem Gesundheitszustand und dem Pflegebedarf der Betroffenen nicht gerecht werden, können unsere Mitglieder auf die rechtliche Unterstützung der AK zählen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Es sei mittlerweile sehr auffällig, dass die Begutachtungen zur Einstufung der Pflegestufe ganz häufig einer Überprüfung nicht standhalten, so Stangl. „Die AK gewinnt nahezu jeden Tag Gerichtsverfahren, in denen eine höhere Einstufung festgestellt wird. Wir fordern eine lückenlose Aufklärung, wie solche Begutachtungen zustande kommen, die regelmäßig korrigiert werden müssen. Es kann nicht sein, dass laufend falsche Einstufungen erfolgen und die Gerichte angestrengt werden müssen, um angemessene Einstufungen zu erzielen. Auffällige Fehlbegutachtungen müssen auch Sanktionen zur Folge haben“, sagt der AK-Präsident.

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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