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Raum- und Bauordnungspaket tritt mit dem heutigen Tag in Kraft – Ausgleichzahlungen als Alternative zum Abriss

Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner / Wirtschafts- und Raumordnungs-Landesrat Markus Achleitner: Neue Hoffnung für Hausbesitzer/innen mit baulichen Abweichungen ins Grünland

Nach langer und intensiver Vorarbeit ist das von Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner und Wirtschafts- und Raumordnungs-Landesrat Markus Achleitner angekündigte Gesetzespaket zur Widmungsergänzung bei Baufehlern nun offiziell in Kraft getreten. Ziel dieser Neuregelung ist es, betroffenen Eigentümer/innen die Möglichkeit zu bieten, durch Ausgleichszahlungen bestehenden Wohnraum zu erhalten und damit Existenzen zu sichern. Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine „Generalsamnestie“ für illegale Bauten. Die Gesetzesnovelle legt strenge Voraussetzungen für eine nachträgliche Widmungsergänzung fest. So sind beispielsweise vollständige „Grünlandbauten“, klassische „Schwarzbauten“ – sowie Bauwerke, die nicht dem Wohn- oder gewerblichen Zweck dienen, wie Gartenhütten oder Swimmingpools, grundsätzlich von der neuen Regelung im Oö. Raumordnungsgesetz und in der Oö. Bauordnung ausgeschlossen.

„Es handelt sich hierbei, wie schon oft erwähnt, keinesfalls um ein Amnestiegesetz, vielmehr schaffen wir durch dieses Gesetz eine gezielte und durchdachte Lösung, die jeden einzelnen Fall sorgfältig prüft. Unser Ansatz richtet sich ausdrücklich nicht an klassische Schwarzbauten. Er betrifft ausschließlich jene Gebäude, die für die betroffenen Menschen als Wohnraum dienen oder für die Fortführung ihres Gewerbes unerlässlich sind. Ich werde nicht zulassen, dass Familien plötzlich ohne Dach über dem Kopf stehen oder Unternehmen schließen müssen, nur weil es keine andere Möglichkeit als den Abriss gibt. Um künftig derartige Situationen zu verhindern, haben wir bereits im Frühjahr dieses Jahres mit der Einführung des §40a in der Oberösterreichischen Bauordnung vorgesorgt. Dieser verpflichtet den Bauführer, eine Bestätigung über die bewilligungsgemäße Lage des Gebäudes vorzulegen. Meine Aufgabe ist es, Wohnraum zu sichern und zu schaffen – nicht, ihn niederzureißen“, betont Dr. Haimbuchner.

Auch Landesrat Achleitner bekräftigt: „Eine Generalamnestie für Schwarzbauten war nie unser Ziel. Vielmehr haben wir immer eine rechtskonforme und vernünftige Lösung im Sinne der Menschen angestrebt. Denn es wäre völlig unverständlich, wenn jahrelang bestehende Einfamilienhäuser oder Geschäftsbauten abgerissen werden müssten, um dann nur ein paar Meter weiter wieder neu errichtet zu werden. Für mich als Raumordnungs-Landesrat haben deshalb Alternativen zu einem Abriss absolute Priorität gehabt. Es musste auf jeden Fall verhindert werden, dass Familien plötzlich vor dem Nichts oder Betriebe vor dem Aus stehen. Angesichts einer Vielzahl von möglichen Fällen ist jedenfalls ein öffentliches Interesse im Sinne der Wohnraumsicherung oder des Erhalts von bestehenden Unternehmen und damit von Arbeitsplätzen unbestreitbar. Dies wurde auch durch den einstimmigen Beschluss der entsprechenden Ergänzung im Oö. Raumordnungsgesetz im Oö. Landtag im Dezember des Vorjahres unterstrichen, durch die legistisch eine Lösung für derartige Fälle geschaffen worden ist. Diese Regelung ist nunmehr auch offiziell in Kraft getreten. Mit dieser Umsetzung setzen wir auch ein klares Signal, dass unsere Raumordnungspolitik nicht nur dem Hausverstand folgt, sondern auch von Verantwortung für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft gekennzeichnet ist.“

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V. l.: Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner und Wirtschafts- und Raumordnungs-Landesrat Markus Achleitner. Foto: Land OÖ/Daniel Kauder, Verwendung mit Quellenangabe

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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