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Günstiger Wohnen durch mehr geförderten Wohnbau: AK OÖ fordert Maßnahmen für leistbares Bauland

AK Oberösterreich fordert Maßnahmen für leistbares Bauland

Leistbares und verfügbares Bauland ist die Basis, um leistbaren Wohnraum schaffen zu können. Das Land Oberösterreich könnte hier mehr Anstrengungen unternehmen und sich ein Beispiel am Land Salzburg nehmen. Dort plant die Landesregierung, Gemeinden mit erhöhtem Wohnbedarf zu verpflichten, brachliegendes Bauland für geförderten Wohnbau umzuwidmen. „Wir haben in Oberösterreich gut 20 Prozent ungenutztes Bauland, dazu starke gemeinnützige Wohnbauträger und viele Menschen, die dringend leistbaren Wohnraum suchen. Mit einer Mobilisierung des brachliegenden Baulands, wäre allen geholfen, insbesondere auch der Bauwirtschaft.“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

Aktuelle Zahlen aus dem Wohnzufriedenheitsindex der Arbeiterkammer zeigen: Zwei von drei der unselbständig Beschäftigten in Oberösterreich haben Probleme, sich ihren Wohnraum zu leisten. Vor allem junge Menschen und jene, die weniger als 1.350 Euro netto im Monat verdienen, sind von den Wohnkosten stark belastet. Dazu kommt der zunehmende Druck auf den Mietmarkt: Hohe Baulandpreise und gestiegene Kosten machen es mehr und mehr Menschen unmöglich, sich den Traum vom Eigentum zu erfüllen.

Geförderter Wohnbau schafft günstigen Wohnraum

Ein Ansatz, um leistbaren Wohnraum zu schaffen, ist mehr geförderter Wohnbau. Er funktioniert nach dem Prinzip der Kostendeckung. Voraussetzung dafür ist aber leistbares und verfügbares Bauland. In Oberösterreich sind 18,8 Prozent des gewidmeten Baulandes ungenutzt. Das zeigen aktuelle Zahlen der Österreichischen Raumordnungskonferenz. Die Nutzung dieser Baulandreserven und die gezielte Anwendung der Widmungskategorie „Gebiete für den sozialen Wohnbau“ wäre auch in Oberösterreich eine Möglichkeit, mehr leistbaren Wohnraum zu schaffen.

Bedarfszuweisungsmittel und Investitionsprogramm

Deshalb fordert die Arbeiterkammer mehr Anstrengungen von Landes- und Bundesregierung. Zwei Ansätze dazu:

  • Finanzielle Anreize für Städte und Gemeinden: Städte und Gemeinden, die die Baulandkategorie „Gebiete für den sozialen Wohnbau“ widmen, sollen durch das Land Oberösterreich mit „Sonder-Bedarfszuweisungsmitteln“ gefördert und Rabatte bei der Landesumlage bekommen.
  • Förderung der Aufschließungskosten: Im Rahmen eines „Kommunalen Investitionsprogramms Sozialer Wohnbau“ soll der Bund die Hälfte der Erschließungskosten für Bauland der Widmungskategorie „Gebiete für den sozialen Wohnbau“ übernehmen. Darunter fallen zum Beispiel Kosten für die Errichtung von Zufahrtsstraßen und zum Bau von Anlagen für Abwasserentsorgung und Trinkwasserversorgung. Voraussetzung ist, dass die Widmungskategorie „Gebiete für den sozialen Wohnbau“ angewendet wird und auf dieser Fläche tatsächlich Bauprojekte im Wege des sozialen Wohnbaus umgesetzt werden.

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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