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Mutter wegen geplanter Elternteilzeit diskriminiert: AK erkämpfte Entschädigung

Eine junge Mutter aus Oberösterreich wollte nach der Elternkarenz in Elternteilzeit gehen. Ihr Arbeitgeber akzeptierte aber das gewünschte Stundenausmaß nicht. Aufgrund der mangelhaften Kinderbetreuungssituation in ihrer Wohngemeinde war es der Frau aber nicht möglich, mehr Stunden zu arbeiten. Da keine Einigung zustande kam, wandte sie sich an die Arbeiterkammer Oberösterreich. Diese vertrat die Frau im Gerichtsverfahren, das der Arbeitgeber eingeleitet hatte, und erreichte dort eine für die Arbeitnehmerin sehr gute Lösung.

Die Arbeitnehmerin war seit mehreren Jahren in einem großen Unternehmen beschäftigt, zuletzt in leitender Funktion. Nach der Babypause wollte sie ihre Arbeitszeit reduzieren und die Elternteilzeit antreten, weil die Öffnungszeiten der Krabbelstube in ihrer Wohngemeinde kein höheres Stundenausmaß ermöglichten. Der Arbeitgeber war mit diesem Wunsch nicht einverstanden: Wenn sie ihren ursprünglichen Job behalten wolle, müsse sie nahezu 30 Stunden pro Woche arbeiten, so die Vorgabe. Wenn ihr das nicht möglich sei, würde sie auf einen anderen, weniger verantwortungsvollen Job versetzt werden und deutlich weniger verdienen.

Diese Diskriminierung wollte die Arbeitnehmerin nicht akzeptieren, sie wandte sich an die Arbeiterkammer. Diese übernahm die Vertretung im Gerichtsverfahren, welches der Arbeitgeber eingeleitet hatte. Schlussendlich wurde vor Gericht ein Vergleich geschlossen, mit dem die junge Mutter gut leben konnte.

„Der Fall zeigt, wie wichtig der Ausbau der Kinderbildungseinrichtungen in Oberösterreich ist. Solange unser Bundesland hier Schlusslicht ist, wird sich an den beruflichen Chancen von Müttern und Vätern wenig ändern“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Die AK fordert eine kostenlose, ganzjährige und ganztägige Kinderbetreuung sowie einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem zweiten Lebensjahr. Zudem berät sie Eltern in allen Fragen zu Schwangerschaft und Mutterschutz, Karenz und Kinderbetreuungsgeld sowie in Fällen von Elterndiskriminierung.

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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