Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren. Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Straßensperre beim Hallstättersee – Rundlauf am 27. April

Aufgrund des 36. Internationalen SPARKASSEN Hallstättersee Rundlaufes am Sonntag, 27.04.2025 gibt es folgende Behinderungen:

V E R O R D N U N G

Über Antrag der ASKÖ Hallstatt vom 13.12.2024 wird von der Bezirkshauptmannschaft Gmunden

aufgrund des am 27.04.2025 stattfindenden Hallstätterseelaufes nach Durchführung des

Ermittlungsverfahrens im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs

gemäß § 44a) StVO 1960 i.d.g.F., nachstehendes verordnet:

§ 1

Am Sonntag, 27. April 2025 sind in der Zeit zwischen 10.35 Uhr und 13.00 Uhr auf der Pass

Gschütt Straße B 166 im Bereich der halbseitigen Straßensperren folgende Verkehrszeichen

anzubringen:

1. „Überholen verboten” gemäß § 52 Ziff. 4 a) und b), gegebenenfalls Ziff. 11. StVO 1960,

zwischen Strkm. 44,340 und 48,800

2. “Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h” zwischen Strkm 44,350 und 44,550

gemäß § 52 Ziff. 10 a) und gegebenenfalls Ziff. 11. StVO 1960, Fahrtrichtung Bad Goisern

3. “Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h” zwischen Strkm. 44,550 und 44,800

gemäß § 52 Ziff. 10 a) und 10 b) gegebenenfalls Ziff. 11. StVO 1960, Fahrtrichtung Bad

Goisern

4. “Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h” zwischen Strkm. 44,800 und 48,800

Fahrtrichtung Bad Goisern und zwischen Strkm. 48,800 und 45,300 Fahrtrichtung Gosau

gemäß § 52 Ziff. 10 a) und 10 b) gegebenenfalls Ziff. 11. StVO 1960

5. Die Lenker von Fahrzeugen dürfen nachstehende Straßenzüge am Sonntag 27. April

2025 nicht befahren (Vorschriftszeichen „Fahrverbot“ (in beide Richtungen) gemäß § 52

lit. a) Ziff. 1 StVO 1960):

a) die Hallstättersee Landesstraße L 547 zwischen Strkm. 2,850 und 8,200 in der

Zeit von 9.30 Uhr und 10.30 Uhr,

Seite 1b) c) d) die Hallstättersee Landesstraße L 547 zwischen Strkm. 0,000 und 4,200 in der

Zeit von 10.35 Uhr und 13.00 Uhr,

Hallstatt Landesstraße L 548 zwischen dem Tunnelportal Nord und dem

Tunnelportal Süd (Kernmagazinplatz) zwischen 10.35 Uhr und 13.00 Uhr und

die Pass Gschütt Straße B 166 – halbseitige Sperre (re.i.S.d.K.) zwischen Strkm.

45,3 und Strkm. 47,4 re.i.S.d.K. in der Zeit von 10.35 Uhr und 12.25 Uhr und

(Vorschriftszeichen „Fahrverbot“ (halbseitige Sperre – seeseitige Fahrspur) gemäß

§ 52 lit. a) Ziff 1 StVO. 1960)

§ 2

Verkehrszeichen, die mit dieser Verordnung in Widerspruch stehen, sind zu entfernen bzw.

überdecken.

Die vorstehenden Verkehrsmaßnahmen treten mit Errichtung bzw. Entfernung der in Klammer

angeführten Verkehrszeichen samt Zusatztafeln durch den Antragsteller im Einvernehmen mit der

Polizeiinspektion Bad Goisern und der Straßenmeisterei Bad Ischl in Kraft bzw. außer Kraft.

Dieser Zeitpunkt ist der Bezirkshauptmannschaft Gmunden schriftlich bekanntzugeben.

Freundliche Grüße

Für den Bezirkshauptmann:

Maria Klemm

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

error: (c) by salzTV