Viele AK-Mitglieder sind derzeit mit dem Erledigen ihrer Arbeitnehmerveranlagung konfrontiert. Dabei treten oft Fragen auf wie: Habe ich Anspruch auf Pendlerpauschale? Wie funktioniert das mit dem Familienbonus? Darf ich Fachliteratur abschreiben? AK-Präsident Andreas Stangl rät: „Machen Sie unbedingt die Arbeitnehmerveranlagung und holen Sie sich Geld zurück. Bei Fragen unterstützen wir Sie gerne!“
Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, die Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) zu machen und sich Geld zurückzuholen. Wenn das Einkommen schwankt oder man Aufwendungen, Kosten oder Belastungen im Jahr zu tragen hatte, zahlt sich der Lohnsteuerausgleich fast immer aus.
Die AK empfiehlt, den Steuerausgleich via FinanzOnline zu erledigen. Dort sind nicht nur eine Sofortberechnung der voraussichtlichen Steuer(gutschrift) und eine Prüfung der Lohn- bzw. Gehaltszettel möglich, man bekommt auch einen elektronischen Bescheid übermittelt: Tipp: Die Nachrichten im FinanzOnline regelmäßig kontrollieren, um keine Fristen zu versäumen!
Für Familien besonders wichtig: Der Familienbonus
Der Familienbonus Plus ist der wichtigste Absetzbetrag, wenn man Kinder hat. Pro Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, kann man bis zu 2.000 Euro Steuergutschrift pro Jahr bekommen. Dieser wird aber nur auf Antrag gewährt. Entweder monatlich über die Lohn- und Gehaltsverrechnung oder einmal jährlich über die Arbeitnehmerveranlagung. Wichtig ist es, nicht in diese Falle zu tappen: Auch wenn der Familienbonus bereits monatlich über den Arbeitgeber bezogen wird, muss er beim Lohnsteuerausgleich unbedingt noch einmal beantragt werden. Sonst drohen hohe Nachzahlungen.
Man kann den Familienbonus Plus auch auf beide Elternteile aufteilen. Das ist aber nur sinnvoll, wenn beide genug Lohnsteuer bezahlen. Achtung: Wenn ein Elternteil den vollen Bonus beantragt, darf der andere Elternteil diesen nicht beantragen. Sonst kommt es auch hier zu einer unerwünschten Nachzahlung an das Finanzamt!
Fragen offen? Die AK berät!
„Ich rate allen Arbeitnehmer:innen, unbedingt die Arbeitnehmerveranlagung zu machen. Es ist ihr Geld, dass sie sich hier zurückholen können. Bei Unklarheiten steht die AK natürlich mit Rat und Hilfe zur Seite“, so AK-Präsident Andreas Stangl.
Hilfreiche Informationen zur Arbeitnehmerveranlagung stellt die AK auf ihrer Webseite zur Verfügung: ooe.arbeiterkammer.at/lohnsteuer.
Bei weiteren Fragen helfen die AK-Lohnsteuer-Expert:innen unter +43 50 6906-1603 gerne weiter.