Trotz oft schwerer Erkrankungen werden immer mehr Anträge auf Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension abgelehnt. Das führt dazu, dass die Expert:innen der AK Oberösterreich in immer mehr Rechtsfällen tätig werden müssen. „Leider müssen schwer erkrankte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die oft viele Jahrzehnte fleißig gearbeitet haben, um ihre Invaliditätspension kämpfen, obwohl sie nicht mehr arbeiten können“, weiß AK-Präsident Andreas Stangl. Er sieht den Grund dafür in der restriktiven Rechtsprechung und fordert unter anderem, die Arbeitsmarktperspektive bei der Gewährung von Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen miteinzubeziehen.
Mit dem Sozialrechtsänderungsgesetz 2012 fand unter dem Grundsatz „Rehabilitation vor Pension“ ein Paradigmenwechsel im Bereich der Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension statt. Das bedeutet, dass erkrankte Menschen nach erfolgreicher Rehabilitation schneller wieder am Arbeitsmarkt Fuß fassen sollen. Tatsächlich zeigt die Entwicklung der letzten Jahre: Das Ziel wird leider in den meisten Fällen nicht erreicht.
Zusätzlich wird es für Versicherte immer schwieriger eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension zu erhalten. Wurden im Jahr 2013 mit 54 Prozent etwas mehr als die Hälfte der Anträge abgelehnt, liegt die Ablehnungsquote 2023 bereits bei 74 Prozent. Immer mehr Versicherte wenden sich daher an die Expert:innen der Arbeiterkammer Oberösterreich. Mit Erfolg: 2023 gewann die AK für ihre Mitglieder gut vier von zehn Klagen gegen einen Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspensionsbescheid.
Auch die Begutachtungspraxis ist der Grund dafür, dass geklagt wird: Viele Gutachter:innen nehmen sich viel zu wenig Zeit für die Versicherten, nachdem sie ohnehin teilweise monatelang auf einen Begutachtungstermin gewartet haben. „Das Problem liegt aber auch in der restriktiven Rechtsprechung. Es ist für Versicherte, welche aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, fast unmöglich geworden auf Dauer eine Pension zu bekommen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Für mehr Gerechtigkeit fordert die Arbeiterkammer Oberösterreich:
- Um erkrankte Menschen durch sinnvolle und bedarfsgerecht Rehabilitationsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt wieder einzugliedern, müssen die Angebote der medizinischen und beruflichen Rehabilitation ausgebaut werden und gleichzeitig berufliche und medizinische Rehabilitation ermöglicht werden.
- Wird eine Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension gewährt oder abgelehnt, müssen die Perspektiven am Arbeitsmarkt mit in die Beurteilung einfließen. Stehen die Chancen auf Wiedereingliederung schlecht, muss eine unbefristete Versicherungsleistung zustehen!
- Zusätzlich braucht es einen Rechtsanspruch darauf, dass im Sozialrechtsverfahren eine Begleitperson bei allen medizinischen Untersuchungen mitgenommen werden kann.
Neue Broschüre zum Thema „Sichere Pensionen“
Ausführliche Informationen zum sicheren und solidarischen Pensionssystem bietet die AK Oberösterreich in der neuen Broschüre „Unsere Pensionen: Wieso sie sicher und stabil sind“. Sie steht zum Download unter ooe.arbeiterkammer.at/sicherepensionen bereit.