Verfahrungsbeschleunigung, mehr Rechtssicherheit und Kernkompetenzen der Landesumweltanwaltschaft geregelt
Salzburger Landeskorrespondenz, 18. September 2024
(LK) Bei den Ausschussberatungen des Salzburger Landtags wurde heute eine Novelle des Naturschutzgesetzes, des Salzburger Nationalparkgesetzes und des Landesumweltanwaltschafts-Gesetzes angenommen.
Die Änderung in den drei Gesetzen, die heute den Landtagsausschuss passiert hat, bringt eine Verfahrensbeschleunigung bei Vorhaben zu erneuerbarer Energie und eine Neuregelung der Einspruchsmöglichkeiten der Landesumweltanwaltschaft. Gleichzeitig wird für Rechtssicherheit bei der Ausweisung von Trocken- und Magerwiesen gesorgt.
Svazek: Kürzere Verfahren und Rechtssicherheit
Die ressortzuständige Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek begrüßt die Neuerungen und betont: „Heute wurden wichtige Änderungen im Bereich des Naturschutzes festgehalten. Die Novelle zielt darauf ab, Verfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien zu verkürzen, ohne dabei überstürzt vorzugehen. Zudem soll die Bürokratie verringert und gleichzeitig mehr Rechtssicherheit im Natur- und Umweltschutz geschaffen werden.“
Trocken- und Magerwiesen klar definiert
Enthalten in der Novelle ist auch eine Klarstellung zu Trocken- und Magerwiesen. Diese werden künftig nur dann als solche ausgewiesen, wenn sie zu mehr als drei Viertel mit Pflanzen bedeckt sind, die auf solche Standorte hinweisen. „Jetzt haben wir eine klare Abgrenzung und Rechtssicherheit“, so Svazek. Bisher lautete die Bedingung „überwiegend“, was laut Svazek Spielraum ließ. „So stellen wir sicher, dass tatsächlich schützenswerte Lebensräume unter Naturschutz stehen und keine Lebensräume verloren gehen“, so Svazek.