Anlässlich des morgigen Welttierschutztages betonen Tierschutz-Landesrat Michael Lindner und Tierschutzombudsfrau Dr.in Cornelia Rouha-Mülleder die Bedeutung einer wohlüberlegten Entscheidung bei der Anschaffung eines Haustieres im Sinne des Tierschutzes: „Die Anschaffung eines Tieres muss gut überlegt sein. Tiere werden leider immer stärker als „Konsum-Gut” gesehen und am Ende landen viele dann früher oder später im Tierheim und müssen neu vermittelt werden”, mahnt LR Lindner und fügt hinzu: „Jedes Tier hat sich eine tierlebenslange und liebevolle Betreuung verdient!” Zudem unterschätzen viele Menschen die Kosten, die ein Haustier mit sich bringt – Futter oder tierärztliche Behandlungen sind nicht kostenlos.
Vor der Anschaffung eines Tieres sollte man sichergehen, dass man genügend Zeit und die nötigen Ressourcen für eine artgerechte Tierhaltung hat. Tierschutzombudsfrau Dr.in Cornelia Rouha-Mülleder betont daher, dass auch der bewusste Verzicht auf die Haltung eines Tieres ein wichtiger Beitrag für den Tierschutz sein kann.
Landesrat Michael Lindner appelliert an die Bevölkerung, sich im Falle einer Entscheidung für ein Haustier zuerst an ein Tierheim zu wenden, um diese zu entlasten und Tieren die Möglichkeit auf ein neues Zuhause zu geben: „Viele Tierheime sind überfüllt und beherbergen zahlreiche Tiere, die auf der Suche nach einem liebevollen Zuhause sind”, so LR Lindner.
Aufklärung über Qualzuchten: Strenge Vorgaben für Züchter:innen
Wenn sich kein geeignetes Tier im Tierheim findet, betont die Tierschutzombudsfrau die Wichtigkeit, notwendige Informationen vor dem Erwerb von Tieren bei Züchter:innen einzuholen. „Künftige Tierhalterinnen und Tierhalter sollten sich gut über die Herkunft des Tieres erkundigen”, betont Rouha-Mülleder. Seriöse Züchter:innen informieren umfassend über den Gesundheitszustand der Elterntiere, die Bedürfnisse der Tiere und geben interessierten Käufer:innen die Möglichkeit, sich die Tierhaltung vor Ort anzusehen. „Niemals sollte man Tiere aus unseriösen Quellen kaufen”, warnt die Tierschutzombudsfrau.
Besonders wichtig sei es, sich über sogenannte Qualzuchten zu informieren. „Bereits vor der Zucht muss diese bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet oder bewilligt werden”, klärt Rouha-Mülleder auf. Um Qualzüchtungen zu vermeiden, seien neben der klinischen Untersuchung der Elterntiere auch weiterführende diagnostische Untersuchungen wie Röntgen, Ultraschall, Augenuntersuchungen oder Gentests, sowie eine detaillierte Dokumentation der Zucht erforderlich. Nur gemeldete oder bewilligte Züchter/innen dürfen Tiere öffentlich anbieten.
„Ziel einer jeden Zucht muss die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere sein, nicht das Aussehen oder Rassestandards. Denn: Qualzuchten bedeuten für die Tiere großes Leid”, betont die Tierschutzombudsfrau abschließend.