Anträge zur Aufhebung abgelehnt
„Die heutige Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts bezüglich der Oö. Fischottermanagementverordnung bestätigt uns in unserem Kurs. Seit Stunde Null haben wir alle relevanten Interessensvertretungen aktiv eingebunden, um eine Lösung zu erarbeiten, die auf wissenschaftlicher Grundlage beruht und den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht wird. Unser Ziel war und ist es, eine nachhaltige Balance zwischen dem Erhalt des natürlichen Gleichgewichts in unseren Gewässern und dem Schutz des Fischotters sicherzustellen. Mit dem heutigen Tag haben wir es schwarz auf weiß, dass uns das auch gelungen ist”, zeigt sich die zuständige Landesrätin Michaela Langer-Weninger in ihrem Weg bestätigt.