Neues Regelwerk zur Umsetzung der Gesetzesnovelle / Einfacheres Fördersystem, Entlastung und schlanke Strukturen
Anfang Oktober hat die Salzburger Landesregierung ein Gesamtpaket für leistbares Wohnen in Salzburg mit dem neuen Wohnbauförderungsgesetz als Herzstück vorgestellt. Als nächster Schritt geht heute die Wohnbauförderungsverordnung in Begutachtung. In ihr sind die Rechtsvorschriften zur Durchführung des vereinfachten neuen Fördersystems geregelt.
Die Wohnbauförderungsverordnung regelt die Umsetzung des neuen Wohnbauförderungsgesetzes, das 2025 in Kraft treten wird. Klares Ziel sind zahlreiche Entlastungen für Miete und Eigentum sowie ein einfacheres System, bei dem Förderwerber selbst nachsehen können, wie viel Geld ihnen zusteht.
Zauner: „Leistbares Wohnen, einfaches Fördersystem.“
Für Landesrat Martin Zauner stehen beim Wohnbauförderungsgesetz und der entsprechenden Verordnung drei Themen im Vordergrund: „Wir wollen den Mietwohnbau forcieren, der Mietkauf soll deutlich attraktiver werden und eine gute Eigentumsförderung soll den jungen Leistungsträgern wieder Mut machen, sich Eigentum zu schaffen.“ Die Förderung soll für die Salzburgerinnen und Salzburger leicht verständlich und nachrechenbar sein und die Verwaltung soll durch die Vereinfachungen des Fördersystems entlastet werden. „Im geförderten sozialen Mietwohnbau fällt das komplizierte Zuschlagspunktesystem weg. Die Förderung ist mit 2.520 Euro pro Quadratmeter robust und deckt im Regelfall gut 60 Prozent der Baukosten“, so Zauner zum Begutachtungsstart der Verordnung.
Die wichtigsten Neuerungen
- Einfaches Fördersystem für gemeinnützige Mietwohnbauten- fixer Förderbetrag von 2.520 Euro je Quadratmeter Wohnnutzfläche
- Stärkung des Eigentums – Direktzuschüsse abhängig von der Familiensituation und zusätzliche Unterstützung bei der Kreditrückzahlung durch einen rückzahlbaren Annuitätenzuschuss
- „Mietkauf 2.0“ Modell ermöglicht leichten Einstieg in das Eigentum
- Höhe des Zuschusses für Bürger einfach zu berechnen
- Wohnungswechsel bei geförderten Mietwohnungen wird vereinfacht
- Gleichstellung der Lebenspartner bei der Wohnungssuche und im Eigentum
- Sprachnachweise für Drittstaatsangehörige als Vergabekriterium
- Vereinfachung Sanierungsförderung und Fokussierung auf thermische Sanierung und altersgerechten Umbauten
- Anpassung der Einkommensgrenzen im geförderten Mietwohnbau
- Erhöhung der Mindestdichte für flächenschonendes Bauen im Mietwohnbau
- Schwerpunkt Nachverdichtung in der Errichtungsförderung: Sanierung und Neubauförderung möglich
Schaffen von Eigentum wird erleichtert
Eigentum soll mit der neuen Wohnbauförderung gestärkt werden. Der Umstieg von Miete zu Eigentum erhält besonderen Stellenwert mit dem neuen Mietkauf-2.0.-Modell. Bei diesem wird der Mieter einer gemeinnützigen Wohnung beim Ziehen der Kaufoption mit dem gleichen Fördersatz gefördert wie der Käufer einer Wohnung am freien Markt. Bei privatem Eigentum werden wie bisher Direktzuschüsse abhängig von der Familiensituation ausbezahlt und es wird auch zusätzlich eine Unterstützung bei der Kreditrückzahlung gewährt. Das heißt, es wird zusätzlich zum bestehenden Einmalzuschuss einen rückzahlbaren Annuitätenzuschuss geben, wenn die Kriterien der KIM-Verordnung (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen) betreffend die Schuldendienstquote knapp nicht erfüllt werden können.
Deutschpflicht als Kriterium
In der Wohnbauförderungsverordnung geregelt sind auch die Vergabekriterien für Drittstaatsangehörige. Sie müssen künftig fünf Jahre dauerhaft in Österreich mit Hauptwohnsitz gemeldet sein, 24 Monate in fünf Jahren oder bei längerem Aufenthalt insgesamt 60 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben und einen Nachweis für die deutsche Sprache, mindestens auf A2-Niveau erbringen. „Wir wollen den eingeschlagenen Weg in der Integration auch in der Wohnbauförderung fortführen. Man muss der deutschen Sprache mächtig sein, wenn man diese Leistung in Anspruch nimmt“, so Landesrat Zauner.
Wohnbauförderung Neu 2025 in Kraft
Der Zeitplan für die Neuregelung der Wohnbauförderung in Salzburg bleibt unverändert. Die Wohnbauförderungsverordnung ist nun in Begutachtung. Das entsprechende Gesetz soll, nachdem es dem Wohnbauförderungsbeirat Anfang November zur Kenntnis gebracht wird, noch heuer im Dezember im Landtag beraten und auch beschlossen werden. Ziel ist das Inkrafttreten im Jänner 2025.
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