Baurechtsnovelle ist eines der größten Gesetzesvorhaben dieser Periode

Dr. Haimbuchner stand dem heutigen Standortausschuss Rede und Antwort zur geplanten Baurechtsnovelle

Im heutigen Ausschuss für Standortentwicklung wurde unter anderem die geplante Baurechtsnovelle zur Widmungsergänzung bei Baufehlern thematisiert. Künftig sollen betroffene Eigentümer die Möglichkeit haben, geringfügige widmungswidrige Überbauungen durch empfindliche Ausgleichszahlungen zu sanieren. Wie seitens Dr. Haimbuchner schon öfters erwähnt, handelt es sich bei der geplanten Novelle keineswegs um eine „Generalsamnestie” für „Schwarzbauten” – eine Vielzahl von Voraussetzungen müssen für die nachträgliche Widmungsergänzung erfüllt werden. Gänzliche „Grünlandbauten”, Bauten ohne ursprünglichen Baukonsens, also „Schwarzbauten” im klassischen Sinn oder Gebäude, die weder dem Wohn- noch dem Geschäftszweck dienen, sind grundsätzlich nicht von dieser Ergänzung und in der OÖ. Bauordnung umfasst.

„Mit dieser Novelle bringen wir eines der wichtigsten Gesetzesvorhaben für Eigenheimbesitzer auf den Weg – unser Ziel ist es, bestehenden Wohnraum zu erhalten und damit Existenzen zu sichern. Im heutigen Ausschuss wurden viele Details dazu besprochen und offene Fragen von den anderen Fraktionen geklärt – mir war es wichtig, heute Rede und Antwort zu stehen, denn so ist gelungen, etwaige Ungereimtheiten schon frühzeitig auszuräumen”, betont Wohnbaureferent LH-Stv. Dr. Haimbuchner.

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

error: (c) by salzTV