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LH Stelzer: „Verwaltung mit Augenmaß und Hausverstand”

EU kündigt Deregulierung an – Oberösterreich ist bereits weiter

Die EU hat ihre Pläne zur Entlastung der Industrie und Ankurbelung der Wirtschaft vorgestellt. Kernpunkte dabei sind ein Aktionsplan für niedrigere Energiepreise sowie eine Reduktion der bürokratischen Auflagen, etwa beim europäischen Lieferkettengesetz. Ziel sei, von den 150 Milliarden Euro Bürokratiekosten, unter denen die Industrie wegen Vorgaben der EU leide, 37,5 Milliarden Euro zu streichen. „Das sind gute Nachrichten, denn wir kritisieren schon lange, dass die Berichtspflichten überhandnehmen und nicht erfüllbar sind”, sieht sich auch Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer bestätigt. Er hat seit längerem Vereinfachungen in der EU-Bürokratie gefordert, kurz gesagt „Verwaltung mit Augenmaß und Hausverstand”. Oberösterreich ist mit dem Schlankmacherprogramm für die Verwaltung bereits in dieser Richtung unterwegs. „Das Programm hat schon erste Erfolge gezeigt, weitere werden folgen”, sagt Stelzer.

„Die Initiative der EU ist ein Schritt in die richtige Richtung”, freut sich Landeshauptmann Thomas Stelzer, der in den vergangenen Monaten mehrfach darauf hingewiesen hat, dass die EU aktiv werden müsse, um den Wirtschafts-, Arbeits-, Industrie- und Innovationsstandort Europa stärker zu unterstützen.

„Aber wir dürfen nicht nur von anderen fordern und uns auf sie verlassen, wir müssen auch selbst aktiv werden”, betont Stelzer, der deshalb bereits im vergangenen Jahr ein Schlankmacherprogramm für Oberösterreichs Verwaltung in Auftrag gegeben hat. „Wir modernisieren die Verwaltung auf verschiedenen Ebenen”, sagt Landeshauptmann Stelzer.

So gab es im Energiebereich bereits deregulierende Maßnahmen. Oberösterreich war das erste Bundesland, das mit der schrittweisen Genehmigungsfreistellung die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen erleichtert hat. Diese Vorreiterrolle wird jetzt weiter fortgesetzt: Bisher waren Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, Parkplätzen und versiegelten Flächen nur bis zu einer Leistung von ein Megawatt bewilligungsfrei. Diese Freistellung wird nun auch auf PV-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 1 Megawatt bewilligungsfrei gestellt. Stromspeicher sind ein wesentlicher Bestandteil der Energiewende. Sie erhöhen einerseits den Eigenversorgungsgrad und entlasten zum anderen die Stromnetze. Daher soll die Errichtung von Stromspeichern bis 1 Megawatt Leistung künftig bewilligungsfrei sein.

Weitere Deregulierungsmaßnahmen im OÖ. Elektrizitätswirtschafts- & 
-organisationsgesetz sowie im OÖ. Starkstromwegegesetz:
•    Freistellung von elektrischen Leitungsanlagen bei Erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen
•    Für Windkraftanlagen, PV-Anlagen und thermische Solaranlagen, bei denen durch die jüngste Novelle der OÖ. Bauordnung die baurechtliche Anzeigepflicht entfallen ist, soll es auch im OÖ. Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz keine neue Bewilligungspflicht geben.
•    Bei bewilligten Vorhaben im Bereich erneuerbarer Energien soll es künftig keine Überprüfung der Fertigstellungsanzeige durch die Behörde und Amtssachverständige mehr geben. Stattdessen soll beispielsweise der durchführende Installationsbetrieb als fachlich geeignete Stelle eine Bestätigung der projektgemäßen Ausführung und der Erfüllung der vorgeschriebenen Auflagen ausstellen, die der Fertigstellungsanzeige beigefügt wird. Damit wird der Zeit- und Personalaufwand bei der Behörde und den Amtssachverständigen verringert.

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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