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Donaubrücke Mauthausen: Gerichtsverfahren verzögert Infrastrukturprojekt

Tragwerkstausch wird vorbereitet – Mittelfristiger Bau einer neuen Brücke bleibt notwendig

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat seine Verhandlung vertagt und dabei einen Verbesserungsauftrag im Bereich Naturschutz erteilt. Diese Entscheidung führt zu weiteren Verzögerungen bei einem dringend notwendigen Infrastrukturprojekt, das essenziell für die Mobilität in der Region ist.

Konkret wurden unter anderem folgende Auflagen erteilt:
1. Neukartierung des Mittelspechts
2. Quantifizierung von Baumhöhlen- und Spaltenquartieren für Fledermäuse
3. Erhebung der Fledermausflugrouten
Bis Ende Juni muss dieser Verbesserungsauftrag erfüllt werden. Erst danach kann die Verhandlung fortgesetzt werden. Mit der Fortführung der Verhandlungen ist frühestens ab Herbst 2025 zu rechnen. Diese zusätzlichen naturschutzrechtlichen Anforderungen bedeuten eine erneute Verzögerung und machen einen Brückenneubau vor dem Ende der technischen Lebensdauer der Bestandsbrücke unmöglich.

Gerichtsbeschluss mit drastischen Folgen – nun folgt Plan B
Die Verfügungen des Gerichts sind zur Kenntnis zu nehmen und zu akzeptieren. Für viele Menschen ist es dennoch nicht nachvollziehbar, dass ihre berechtigten Interessen – nämlich eine funktionierende Verkehrsanbindung – in den Hintergrund gedrängt werden.

„Die Brücke Mauthausen ist essenziell für den Lebens- und Wirtschaftsraum – deshalb ist bedauerlich, dass es nun zu neuerlichen Verzögerungen kommt. Aber natürlich ist die Entscheidung des Gerichts zu akzeptieren. Der Tausch der Tragwerke wird so rasch wie möglich vorbereitet und mit so wenig Verkehrsbeeinträchtigungen für die Bevölkerung wie möglich durchgeführt. Wir brauchen hier schnell eine sichere, funktionstüchtige Verkehrsverbindung”, so Oberösterreichs Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer.

Niederösterreichs Landeshauptfrau Mag. Johanna Mikl-Leitner„Es ist nur mehr schwer nachvollziehbar, wie aufwändig, langwierig und zeitintensiv Gerichtsverfahren zu Infrastrukturprojekten aufgrund völlig überbordender Regularien geführt werden müssen. Leidtragende sind die staugeplagte Bevölkerung vor Ort und die Betriebe in der Region. Es gilt jetzt, mit Hochdruck die bestehende Brücke zu sanieren und gleichzeitig das mittelfristige Ziel, eine zusätzliche Donaubrücke, nicht aus den Augen zu verlieren. Die Bevölkerung vor Ort braucht dringend eine Verkehrsentlastung und dafür kämpfen Niederösterreich und Oberösterreich Seite an Seite mit der Bevölkerung weiter.”

Im Rahmen einer Pressekonferenz im November 2024 wurde eine duale Strategie erläutert. Plan A sah den raschen Bau einer neuen Brücke vor dem notwendigen Tragwerkstausch der Bestandsbrücke vor, um eine dauerhafte Querungsmöglichkeit zur Verfügung stellen zu können. Plan B wurde als Rückfalloption entwickelt und fokussiert sich auf den Austausch des Tragwerks der bestehenden Brücke vor der Verkehrsfreigabe einer neuen Donaubrücke. Da mit dem aktuellen Beschluss Plan A obsolet ist, wird nun zwangsläufig mit voller Energie Plan B verfolgt. Ziel ist es, jegliche unkontrollierbaren technischen Zustände zu vermeiden und die Infrastruktur dauerhaft sicherzustellen.

„Es ist absurd, dass die Interessen der Bevölkerung, der täglich tausenden Pendler und des gesamten Wirtschaftsstandortes zweitrangig behandelt werden. Jetzt gilt es, die bestehende Brücke so rasch wie möglich zu sanieren, um eine sichere Donauquerung langfristig zu erhalten. Das ändert jedoch nichts an der Notwendigkeit einer leistungsfähigen Donaubrücke, die den Bedürfnissen der Pendler und Betriebe gerecht wird”, betont Landeshauptfrau-Stellvertreter Udo Landbauer, MA.

Mittelfristig vier Fahrstreifen über die Donau notwendig

Die aktuelle Verkehrssituation in der Region zeigt deutlich, dass die Kapazitätsgrenze der bestehenden Donaubrücke Mauthausen bereits überschritten ist. Täglich nutzen rund 22.000 Fahrzeuge die Brücke – Tendenz steigend. Die steigende wirtschaftliche Bedeutung der Region, die zunehmende Zahl an Pendlern sowie der Schwerverkehr machen eine leistungsfähige Verkehrsverbindung mit vier Fahrstreifen unabdingbar.

Ein zukunftsorientiertes Mobilitätskonzept für die Region muss daher eine ausreichende Kapazität für den Individual- und Wirtschaftsverkehr sicherstellen. Mittelfristig bleibt es also unumgänglich, dass zusätzlich zum Tragwerkstausch der Bestandsbrücke eine weitere Donauquerung gewährleistet wird, um Knotenpunkte zu entlasten und das Verkehrsaufkommen effizient zu verteilen.

„Hier geht es nicht um den Schutz einzelner Tierarten, der selbstverständlich gewährleistet sein muss, sondern um das gezielte und missbräuchliche Ausnutzen des Rechtssystems. Einzelne setzen alles daran, das Projekt zu verzögern – auf Kosten der überwiegenden Mehrheit in der Bevölkerung, die dringend auf eine funktionierende Infrastruktur angewiesen ist. Das Infrastrukturressort wird mit voller Kraft an der raschen Umsetzung des Tragwerkstauschs arbeiten und zeitgerecht ein Maßnahmenkonzept präsentieren. Den Menschen in der Region sind diese Einschränkungen leider nicht zu ersparen, aber unser Ziel, eine sichere und leistungsfähige Verkehrsverbindung für die Zukunft zu errichten, bleibt aufrecht”, betont Landesrat für Infrastruktur Mag. Günther Steinkellner.

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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