Alleine heuer entstehen 140 Wohnplätze nach dem Chancengleichheitsgesetz
Im aktuellen Bericht zur psychiatrischen Versorgung in den oö. Fondskrankenanstalten skizziert der Landesrechnungshof die Herausforderung bei der Nachversorgung sogenannter „Langlieger”: Das sind psychisch beeinträchtigte Patient/innen, die nicht entlassen werden können, obwohl ein Krankenhausaufenthalt aus medizinischer Sicht nicht mehr notwendig ist. Für diese Gruppe braucht es geeignete Plätze in Einrichtungen. Das können Alten- und Pflegeheimplätze für ältere Menschen, aber auch Wohnplätze nach dem Chancengleichheitsgesetz (ChG-Plätze) sein. Den Ausbau dieser Plätze treibt das Sozialressort mit dem Ausbauprogramm Wohnen für Menschen mit Beeinträchtigung konsequent voran.
„Die Situation der Langlieger ist komplex und stellt oft auch für die Angehörigen eine schwierige Situation dar. Wir arbeiten daher mit dem Ausbauprogramm für ChG-Plätze konsequent daran, das Versorgungs-Angebot für die betroffenen Personen weiterzuentwickeln”, so Sozial-Landesrat Christian Dörfel. „Alleine heuer werden 140 neue Wohnplätze nach dem Chancengleichheitsgesetz entstehen, um auch Sicherheit für Familien zu schaffen, dass ihre Angehörigen auch in schwierigen Lebenslagen gut betreut sind.”
Bei den „Langliegern” liegt insgesamt eine komplexe Versorgungssituation vor, da eine Anschlussversorgung nach einem Krankenhausaufenthalt der Zusimmung der Betroffenen bedarf und auch die Angehörigen sich auf die geänderten Rahmenbedingungen einstellen müssen.
So wie vom Landesrechnungshof empfohlen, werden Ergebnisse der Arbeitsgruppe zum Thema „Langlieger” zudem in enger Abstimmung mit der Abteilung Gesundheit herangezogen, um bedarfsgerechte Versorgungsangebote in diesem Bereich stetig weiterzuentwickeln.